Konkretisierung der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich im Rahmen der Vereinbarung des aG-DRG-Systems 2021 Anfang November 2020 darauf verständigt, die Vorgaben zur Abgrenzung der Pflegepersonalkosten der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen für die Pflegebudgetverhandlungen klarstellend zu definieren. Für den Vereinbarungszeitraum 2020 werden die Konkretisierungen im Rahmen von Empfehlungen umgesetzt. Für den Vereinbarungszeitraum 2021 erfolgt die Umsetzung über eine Änderungsvereinbarung durch einen Anhang zur Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung. Das Unterschriftenverfahren wurde für beide Dokumente eingeleitet.