Stationäre Vergütung

Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Gemäß § 17d Absatz 8 Krankenhausfinanzierungsgesetz sind der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen Vergütungssystems in Psychiatrie und Psychosomatik durchzuführen. Nach einer zweiten europaweiten Ausschreibung wurde im Sommer 2016 das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) mit der Durchführung der Begleitforschung beauftragt. In drei Forschungszyklen wurden Veränderungen der Versorgungsstrukturen, Qualität der Versorgung, Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche und Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht. Es liegen die Ergebnisse der Nullpunktmessung, des ersten Forschungszyklus und des zweiten Forschungszyklus in drei Endberichten vor. Weitere Daten stehen in einer gesonderten Datenbank zur explorativen Nutzung für interessierte Anwender beim  Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)  zur Verfügung.


Gemeinsamer Bericht zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Über die Begleitforschung hinaus waren der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemäß § 17d Absatz 4 Satz 8 KHG verpflichtet, bis zum 30. Juni 2019 dem Bundesministerium für Gesundheit einen gemeinsamen Bericht über die Auswirkungen der Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik vorzulegen und die ersten Anwendungserfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem sowie die Information über die Anzahl und ersten Erkenntnisse zu den Modellvorhaben nach § 64b SGB V darzustellen. Dieser gesetzlichen Pflicht sind die Vertragsparteien auf der Bundesebene am 28. Juni 2019 nachgekommen.

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