Stationäre Vergütung

Telekonsilien

Mit dem Ziel, die Nutzung von telekonsiliarischen Leistungen in der stationären Versorgung zu verstetigen, hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob zwischen Krankenhäusern erbrachte telekonsiliarärztliche Leistungen sachgerecht vergütet werden. Zugleich sollte Teil des Auftrages sein zu klären, ob die bestehenden Vergütungen ausreichend oder weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu differenzieren sind.

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