Antikorruption

Versorgung aus einer Hand - unabhängig und zulässig

Seit vielen Jahren kooperieren Krankenhäuser bei der Erbringung ihrer Leistungen mit anderen Leistungserbringern, um den Krankenhauspatienten ein umfassendes Leistungsangebot und eine Versorgung aus einer Hand anbieten zu können. Dazu gehören beispielsweise Kooperationen mit anderen Krankenhäusern, niedergelassenen Vertragsärzten und Leistungserbringern aus dem nichtärztlichen Bereich. Daneben sind Krankenhäuser ein wichtiger Partner bei der Entwicklung medizinischer Innovationen, weswegen eine ausgeprägte Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen von klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen etc. zwischen Krankenhäusern und Unternehmen aus der Pharmaindustrie, Medizinprodukteherstellern stattfindet. Um die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen in diesem Zusammenhang zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass derartige Kooperationen frei von der Gewährung unzulässiger Vorteile und damit korruptionsfrei sind. Dieser Aspekt hat insbesondere durch das Inkrafttreten neuer strafrechtlicher Korruptionstatbestände für das Gesundheitswesen besondere Relevanz erlangt.  Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat zur Sicherstellung einer korruptionsfreien Zusammenarbeit umfassende Positionen und Handlungsanweisungen entwickelt, zum Teil auch verbändeübergreifend. Diese und weitere Informationen zu diesem Thema sind in diesem Bereich für Sie zusammengestellt.

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