Qualitätsmanagement und Risikomanagement

Qualitätsmanagement-Richtlinie

Das im Jahre 2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ hat mit dem  Schwerpunkt auf Patientensicherheit Änderungen im SGB V veranlasst. Basierend auf diesen neuen Vorgaben hatte der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA zunächst in alle drei geltenden sektorspezifischen QM-RL, die seit ca. zehn Jahren bestanden,  Festlegungen zu Risikomanagement und Fehlermeldesystemen verbindlich formuliert und jetzt auch in seiner neuen sektorenübergreifenden Richtlinie zum Qualitätsmanagement, die im November 2016 in Kraft trat,  wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und insbesondere Mindeststandards für ein sachgerechtes Risiko- und Fehlermanagement festgelegt. Mit dem Ziel, Behandlungsfehlern vorzubeugen und die Fehlervermeidungskultur zu fördern, werden sowohl Praxen als auch Krankenhäuser darin z. B. zur Weiterentwicklung der Patientensicherheit verpflichtet, indem sie entsprechende Maßnahmen ein- bzw. durchführen müssen. Dazu gehören Maßnahmen im Rahmen des klinischen Risikomanagements, insbesondere der systematische Umgang mit Fehlern. Die neue sektorenübergreifende QM-RL besteht aus zwei Teilen: Teil A enthält sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM und besteht aus sieben Paragraphen, die u. a. eine nicht abschließende generische Liste von Instrumenten und Maßnahmen enthalten, die für Leistungserbringer verbindlich sind. Teil B enthält sektrospezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen des einrichtungsinternen QM mit nach Sektoren getrennten Inhalten und einen Querverweis auf die – ebenfalls vom G-BA entwickelte – Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen üFMS-B.

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