Umfangreiche Maßnahmen sichern die Qualität in den Krankenhäusern
Gemäß § 136 Absatz 1 SGB V sind die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland zur Teilnahme an der externen Qualitätssicherung verpflichtet. Diese Verpflichtung reicht weit zurück: Bereits im Jahr 1996 wurde flankierend mit der Einführung der Fallpauschalen und Sonderentgelte auch die externe stationäre Qualitätssicherung durch Landesverträge gesetzlich verankert.
Derzeit werden in 15 Qualitätssicherungsverfahren unter Betrachtung von 28 Leistungsbereichen Daten von den Krankenhäusern erhoben und einer externen Auswertung zugeführt. Die Grundlage hierfür bildet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Die DeQS-RL umfasst sowohl sektorenübergreifende als auch sektorspezifische Verfahren der ambulanten und stationären Qualitätssicherung und gilt gleichermaßen für Krankenhäuser sowie für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. In diese Richtlinie wurden sämtliche 24 Leistungsbereiche der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) überführt, die zum 1. Januar 2021 außer Kraft getreten ist. In der DeQS-RL ist nunmehr auch geregelt, dass zum Zwecke der Qualitätssicherung nicht nur Daten durch die Krankenhäuser und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhoben werden, sondern dass verfahrensspezifisch auch andere Daten, wie Daten bei den Krankenkassen oder Daten aus Patientenbefragungen Berücksichtigung finden sollen. Damit soll einerseits eine Entlastung der Leistungserbringer von der aufwändigen
QS-Dokumentation erfolgen und andererseits der Blick auf die Qualitätssicherung der Behandlung durch eine längsschnittliche Betrachtung unter Einbindung der Patientenperspektive weiter vervollständigt werden.
Die für die Qualitätssicherung festgelegten Daten werden regelmäßig analysiert. Ergeben sich Hinweise auf Mängel in der Versorgungsqualität, werden mit den betroffenen Leistungserbringern (Krankenhäuser sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte) Stellungnahmeverfahren geführt. Ziel dieses Verfahrens ist es, gemeinsam mit den betroffenen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern die Hintergründe von Auffälligkeiten zu erörtern und ggf. Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Zur Aufrechterhaltung einer guten Versorgungsqualität wird der Erfolg der Maßnahmen überprüft. Die ehemaligen QSKH-Verfahren sind auch im Rahmen der
DeQS-RL ausschließlich als sektorspezifische stationäre Verfahren konzipiert, sodass das Gros der datengestützten Qualitätssicherung mit über 3 Millionen Datensätzen weiterhin von den Krankenhäusern erfasst wird. Insgesamt werden etwa 300 Qualitätsindikatoren berechnet. Die datengestützte Qualitätssicherung ist nach wie vor enorm aufwändig.
Die qualitätsverbessernde Wirkung muss erhöht und der Aufwand reduziert werden
Mit dem Eckpunktebeschluss zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung vom 21. April 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Zeichen gesetzt. Ziel ist es, den Aufwand bei der Datenerfassung für die Leistungserbringer zu reduzieren und Qualitätspotenziale gezielter auszuschöpfen sowie die diesbezügliche Methodik beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu verbessern. Der G-BA will seine Maßnahmen und Verfahren zukünftig vor allem auf jene Bereiche fokussieren, bei denen ein großer Effekt für die Patientenversorgung zu erwarten ist. Die Verfahren sollen noch gezielter als bisher auf Qualitätsziele oder -defizite ausgerichtet werden. Zudem soll das Stellungnahmeverfahren gemäß DeQS-RL hin zu einem qualitativen Verfahren zur Qualitätsbeurteilung und -verbesserung weiterentwickelt werden.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse soll das IQTIG zukünftig einbeziehen, wenn es neue Verfahren entwickelt. Auch bestehende Datenquellen bzw. Routinedaten sind für diesen methodischen Ansatz stärker zu nutzen.
Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung sowie weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des G-BA unter https://www.g-ba.de/richtlinien/105/ abrufbar. Hintergrundinformationen zu den einzelnen Qualitätssicherungsverfahren können auf den Internetseiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen unter https://iqtig.org/qs-verfahren/ abgerufen werden.