Qualitätskontrolle

Kontrollen des Medizinischen Dienstes

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde der Medizinische Dienst (MD) zur Durchführung von Qualitätskontrollen ermächtigt. Gemäß § 137 Abs. 3 SGB V hat der G-BA in einer Richtlinie die Einzelheiten zu den Kontrollen des MD festzulegen. Der Allgemeine Teil der Richtlinie wurde am 21. Dezember 2017 beschlossen. Der Besondere Teil der Richtlinie regelt die spezifischen Einzelheiten. Die aktuelle Richtlinienfassung ist auf den Internetseiten des G-BA unter folgendem Link abrufbar https://www.g-ba.de/richtlinien/102/.

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