Das Krankenhaus - Schutzraum und Ort kompetenter Hilfe

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexueller) Gewalt ist für die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein wichtiges Anliegen. Krankenhäuser sollen Schutz und Hilfe bieten, darauf müssen sich Kinder und ihre Eltern verlassen können.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich mit zwei Online-Kursen „Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten“ und „Leitungswissen Kinderschutz in Institutionen – ein Online-Kurs für Führungskräfte“ zur Umsetzung von Schutzkonzepten fortbilden. Die Etablierung dieser Online-Kurse wurde durch die DKG gefördert. 

Die DKG engagiert sich beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Krankenhäusern. Wir haben ein Monitoring des Deutschen Jugendinstituts zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Krankenhäusern unterstützt und begleitet. An der Leitlinie „Kinderschutz“ waren wir beteiligt, und seit 2017 ist die DKG Mitglied im Beirat der Medizinischen Kinderschutzhotline. Die Medizinische Kinderschutzhotline berät 24 Stunden am Tag medizinisches Fachpersonal in allen Fragen von Kindesmisshandlung, sexuellen Kindesmissbrauch und Vernachlässigung. Die DKG arbeitet eng mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) zusammen und hat als Grundlage des Engagements eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. In diesem Rahmen unterstützt die DKG ebenso die UMSKM die Initiative "Kein Raum für Missbrauch".

Auf Antrag der DKG hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juli 2020 die Aufnahme von Regelungen zu Schutzkonzepten für Kinder und Jugendliche in seiner Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen. Kliniken, aber auch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte müssen sich gezielt mit Prävention und Maßnahmen bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Die Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie hat das Ziel, Missbrauch und Gewalt, insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen wie Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen für geeignete Maßnahmen und Sensibilisierung der Teams in einem Schutzkonzept zu finden. 

Mit einer Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser des
G-BA vom 15. Dezember 2022 wird ab dem Berichtsjahr 2022 Transparenz über die Maßnahmen zur Umsetzung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu Missbrauch und Gewalt in Krankenhäusern ermöglicht.

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