Richtlinienänderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses infolge der COVID-19-Pandemie

Auf Initiative der DKG fasste der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) mehrere Beschlüsse zur Aussetzung zahlreicher Qualitätssicherungsvorgaben in fast allen Qualitätssicherungsrichtlinien. Die Maßnahmen sollten dazu dienen, den Einsatz der Pflegekräfte flexibel zu gestalten und die knappen Ressourcen nicht für die Dokumentation, sondern für Patienten einzusetzen. Die Krankenhäuser mussten sich sowohl auf eine hohe Zahl von COVID-19-Patienten als auch auf nothilfe-, krankheits- oder quarantänebedingte Personalausfälle vorbereiten. Ebenso erforderten die Umstrukturierungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten sowie zur sicheren Versorgung von infizierten und nicht-infizierten Patienten vor allem Flexibilität für die Krankenhäuser zum eigenverantwortlichen und bedarfsgerechten Handeln.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über diese Richtlinienänderungen zum Download. Über die richtlinienbezogene Übersicht hinaus ist auf die übergeordnete G-BA-Erklärung zur „Aussetzung von QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie" vom 27. März 2020 hinzuweisen. Hierin erklärt der G-BA, dass den aus den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie entstehenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Qualitätsanforderungen Rechnung getragen werde. Dies betreffe insbesondere die Durchführung von Qualitätskontrollen und die Anwendung von Sanktionen.

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