Vereinbarung der Aufwandserstattung 2026 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende, Erstattungsbeträge ab 01. Januar 2026 und Aktualisierung des Meldebogens
Die Vertragspartner nach dem Transplantationsgesetz haben die Aufwandserstattung für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende für 2026 im Rahmen des DSO-Budgets vereinbart (A.). Die Erstattungsbeträge für das Jahr 2026 und der aktualisierte Meldebogen für die Abrechnung gegenüber der DSO gelten ab dem 01. Januar 2026. Zudem wird die Höhe des Aufwandsersatzes zur Finanzierung von Transplantationsbeauftragten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 der Vereinbarung zur Tätigkeit und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten im Rahmen des DSO-Budgets geregelt (B.). Für das Jahr 2026 beträgt der einheitliche Aufwandsersatz 16.705 Euro je 0,1 Vollzeitäquivalent.