Psychiatrie/Psychosomatik

Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung beauftragt, verbindliche Mindestpersonalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beschließen. Diese sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Versorgung beitragen. Der G-BA hat in seiner Sitzung am 19. September 2019 die Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie/PPP-RL) gegen die Stimmen der DKG beschlossen. Aus Sicht der DKG stellten die mit dem Beschluss vorgesehenen Nachweise auf Stations- und Monatsebene ein Hindernis für den flexiblen Personaleinsatz und damit für die Umsetzung moderner, stationsunabhängiger und settingübergreifender Konzepte dar.

Der G-BA hat sich gemäß § 14 Absatz 5 PPP-RL zur kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser Richtlinie verpflichtet. Dies wird von der DKG aktiv unterstützt, da die Richtlinie in der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist und die psychiatrische und psychosomatische Versorgung behindert. Der Fachkräftemangel droht in den nächsten Jahren zum entscheidenden limitierenden Faktor in der Versorgung zu werden. Gut ausgebildetes und motiviertes Personal ist die Basis für eine qualitativ hochwertige psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Im Mittelpunkt der Bemühungen der DKG stehen deshalb die Verbesserung der Personalsituation und die Flexibilisierung des Personaleinsatzes. Die kleinteiligen und restriktiven Personalmindestanforderungen der Richtlinie sind daher als Instrument der Qualitätssicherung ungeeignet. Zudem sind die vorgesehenen Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben unverhältnismäßig, stellen insbesondere die Häuser mit regionaler psychiatrischer Versorgungsverpflichtung vor unlösbare Herausforderungen und gefährden die wohnortnahe Versorgung. Die Dokumentations- und Nachweispflichten führen zu Unverständnis bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und stellen eine zusätzliche Belastung für die Attraktivität des Arbeitsplatzes in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen dar.

Der G-BA hat auf seinen Internetseiten eine Liste  mit häufig gestellten Fragen und ihren Antworten zur PPP-RL („FAQ-Liste“) veröffentlicht. Die DKG hat aus den Anfragen, die die DKG und den G-BA bisher erreicht haben, Umsetzungshinweise zur PPP-RL sowie ergänzende Informationen erstellt. 

Links

Teilen mit:

|