Psychiatrie / Psychosomatik

Nahtlosverfahren qualifizierter Entzug / Suchtrehabilitation

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt eine Verbesserung des Zugangs zur medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke nach einer qualifizierten Entzugsbehandlung. Ein fließender Übergang nach einem stationären Aufenthalt ist notwendig, um Rückfälle und einen daraus resultierenden Verlust der Motivation zur Entwöhnung zu verhindern. Durch die Verringerung des Rückfallrisikos wird auch die Wahrscheinlichkeit wiederholter Krankenhausaufenthalte aufgrund von Rückfällen reduziert. Um zu einem möglichst nahtlosen Übergang in die Entwöhnungsbehandlung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung beizutragen, hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung Handlungsempfehlungen zu einem Nahtlosverfahren nach qualifiziertem Entzug in die Suchtrehabilitation zum 1. August 2017 vereinbart. Bei dem Nahtlosverfahren spielen die Krankenhäuser eine wichtige Rolle. Es muss eine rechtzeitige Einleitung und Organisation der nahtlosen Weiterbehandlung durch die Ärzte und den Sozialdienst des Krankenhauses in Kooperation mit der voraussichtlich aufnehmenden Entwöhnungseinrichtung stattfinden. Die Handlungsempfehlungen geben Hinweise, die die Umsetzung in die Praxis unterstützen sollen.

Eine Liste der mitwirkenden Krankenhäuser wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.

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