Veranlasste Leistungen

Auch Krankenhausärzte verordnen Heil- und Hilfsmittel

Ärzte können sogenannte "Veranlasste Leistungen", wie beispielsweise Heil- und Hilfsmittel verordnen. Dieser Themenbereich adressiert in erster Linie den vertragsärztlichen Bereich. Spätestens aber seitdem neue Regelungen zum Entlassmanagement in Kraft sind, sind "Veranlasste Leistungen" auch zunehmend für Krankenhausärzte und Krankenhäuser von Bedeutung. Patienten können von ihrem Arzt im Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements unter anderem häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel und Soziotherapie verordnet sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt bekommen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist im Gemeinsamen Bundesausschuss als Mitglied der Selbstverwaltung seit jeher an den Beratungen zu verschiedenen Richtlinien ärztlich verordneter Leistungen beteiligt. Auch wenn die Richtlinien schwerpunktmäßig den vertragsärztlichen Bereich betreffen, sind sie relevant im Übergang der Patienten zwischen den Sektoren. Ebenfalls relevant sind die Regelungen zur Krankenhauseinweisung.

Links zu Richtlinien des G-BA

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