Von Chefarzt bis Einzelzimmer: zusätzliche Leistungen
Krankenhäuser haben grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen ihres Leistungsspektrums Wahlleistungen anzubieten. Diese können sich auf die Wahl einer bestimmten Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer mit den Merkmalen), die Behandlung durch Wahlärzte (sog. Chefarztbehandlung) als auch auf sonstige medizinische Wahlleistungen (z.B. Wahl eines besonderen Implantates oder einer bestimmten Behandlungsmethode etc.) erstrecken. Die Erbringung und Abrechnung von Wahlleistungen unterliegt verschiedenen normativen Voraussetzungen, allen voran dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Wahlleistungsvereinbarung sowie der Beachtung der Grundsätze zur persönlichen Leistungserbringung bei wahlärztlichen Leistungen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zum ordnungsgemäßen Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen als auch Informationspapiere und Handlungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu medizinischen Wahlleistungen, der persönlichen Leistungserbringung. Auch die zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der privaten Krankenversicherungen abgeschlossene gemeinsame Empfehlung zur Ermittlung der diesbezüglichen Entgelte einschließlich der aktuellen Preisspannen für die Komfortelemente kann hier abgerufen werden.