Psychiatrie/Psychosomatik

Koordinierte Versorgung schwer psychisch Erkrankter

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 beauftragt, „Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ zu beschließen. Am 2. September 2021 hat der G-BA zunächst für die Gruppe erwachsener Erkrankter eine entsprechende Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) beschlossen, welche am 18. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.

Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, für schwer psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten eine flexible und leicht erreichbare Versorgungsstruktur zu schaffen. Hierfür können sich niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten mit weiteren Kooperationspartnern in regionalen Netzverbünden zusammenschließen. Durch Zusammenarbeit mit mindestens einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus mit psychiatrischer oder psychosomatischer Einrichtung für Erwachsene, welches für die regionale psychiatrische Pflichtversorgung zuständig ist, soll auch eine sektorenübergreifende strukturierte Versorgung gewährleistet werden. Sogenannte Bezugsärzte oder Bezugsärztinnen bzw. Bezugspsychotherapeuten oder -therapeutinnen stehen den Patientinnen und Patienten als feste Ansprechpartner zur Seite. Diese Funktion können auch Ärzte oder Psychotherapeuten übernehmen, die in einer kooperierenden Klinik mit einer Psychiatrischen Institutsambulanz nach § 118 SGB V tätig sind. Unterstützt werden sie durch nichtärztliche Personen, die bestimmte organisatorische und koordinierende Aufgaben im Rahmen der Versorgung der Patientinnen und Patienten übernehmen.

Damit die neuen Leistungen geltend gemacht werden können, wurden mit Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss (ergEBA) vom 4. Juli 2022 neue Gebührenordnungspositionen festgelegt und bestehende teilweise angepasst.

Eigene Regelungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher sollen bald folgen. Die Beratungen dazu finden derzeit im G-BA statt (vgl. Pressemitteilung des G-BA).

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