Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V)
Die Ambulanzen an den Universitätsklinika leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der ambulanten Versorgung in Deutschland. Aufgrund ihrer Nähe zu Forschung und Wissenschaft verfügen sie über spezialisiertes Fachwissen und können hochwertige und innovative Leistungen anbieten, die oftmals nicht von anderen erbracht werden können. Insbesondere Patienten mit schweren, komplexen oder seltenen Erkrankungen profitieren häufig von diesem Leistungsangebot.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde mit der Neufassung des § 117 SGB V die ursprünglich auf Forschung und Lehre beschränkte Behandlung in einer Hochschulambulanz auch für Patienten ermöglicht, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer solchen Behandlung bedürfen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat vor diesem Hintergrund mit den Selbstverwaltungspartnern KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt, welche Patientengruppen Zugang zu Hochschulambulanzen erhalten und mit dem GKV-Spitzenverband bundeseinheitliche Grundsätze zur Vergütungsstruktur und Leistungsdokumentation festgelegt. Die konkreten Regelungen finden sich in den Vereinbarungen der Selbstverwaltung.