Ambulante Vergütung

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung

Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach §116b SGB V ist ein spezifisches Versorgungsangebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Krankheiten, mit dem Ziel, deren Versorgung zu verbessern. Hierzu können Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte sektorenübergreifend in interdisziplinären Teams zusammenarbeiten, um gemeinsam und koordiniert die Behandlung der angesprochenen Patienten zu übernehmen.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung, die betroffenen Erkrankungen und der Umfang der Leistungen sind in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Parallel werden innerhalb der Selbstverwaltung auf Bundesebene Vergütungs- und Abrechnungsfragen geklärt. Um an der ASV teilnehmen zu können, zeigen sich Teams bei den erweiterten Landesausschüssen an. Einen Überblick über bestehende ASV-Teams bietet die ASV-Servicestelle.

Trotz des richtigen Ansatzes zur Verzahnung von stationärer und ambulanter Medizin bremsen derzeit unter anderem die hohen bürokratischen Hürden die Umsetzung im Versorgungsalltag.

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