Aus-, Fort- und Weiterbildung von Operationstechnischen und Anästesietechnischen Assistentinnen/Assistenten

Im Krankenhaus gibt es vielfältige Ausbildungsberufe

Die DKG hat mehr als 1.500 Anerkennungsverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsabschlüssen für den operativen und anästhesiologischen Bereich (aus EU-Ländern und vor allem aus Drittstaaten) bearbeitet. Hierdurch können für die Krankenhäuser zahlreiche adäquat qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden. 

Anerkennung von erworbenen Berufsqualifikationen in der EU und in Drittländern

Krankenhäuser leiden unter Fachkräftemangel

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen für den operativen (OTA) und anästhesiologischen (ATA) Bereich (aus EU-Ländern und vor allem aus sogenannten Drittstaaten) können ihre Antragsunterlagen an die DKG richten. Die nimmt in diesen Fällen eine Prüfung in Bezug auf die Gleichwertigkeit des Ausbildungstandes vor. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an OTA-ATA-Anerkennung-Bewerber@dkgev.de.  

Hinweis: Neuanträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit nichtakademischer Heilberufe (ATA und OTA) für EU- und Drittstaatsangehörige können nur noch bis zum 31.12.2021 bei der DKG eingereicht werden. Ab dem 01.01.2022 sind die jeweiligen Landesbehörden der einzelnen Bundesländer zuständig.

German hospitals need nursing staff

Applicants with foreign Surgeon’s or Anaesthetist‘s Assistants diplomas (OTA and ATA) from EU and non-EU countries may address their applications to the DKG. The DKG surveys the documents regarding equivalence to German standards. 

Please note: You need to prove German language skills at B2 level. If you don’t fulfill this requirement, please refrain from enquiring. You will find the application form attached below.  

Please note: Applicants with foreign Surgeon’s or Anaesthetist‘s Assistants diplomas (OTA and ATA) from EU and non-EU countries may address their applications to the DKG until 31st of December 2021. From 1st of January 2022 onwards, applicants have to adress their applications to the respective state authority of the Bundesland (Federal State). The DKG is not longer in charge of the assessment of the documents regarding their equivalence to German standards. 

Teilen mit:

|