Versorgungsformen

Palliativversorgung

Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, zu erhalten, zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Bei Palliativpatientinnen und Palliativpatienten steht nicht das Heilen einer Krankheit, sondern die Linderung von Symptomen und Leiden im Vordergrund. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat im Gemeinsamen Bundesausschuss an den Beratungen zu zwei Richtlinien aktiv teilgenommen: Die Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) regelt - nach Bedarf - ärztliche, pflegerische und andere Leistungen einschließlich ihrer Koordination. Die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP) umfasst ebenfalls Themen der Palliativversorgung.

Die DKG engagiert sich seit Jahren in dieser Thematik und hat an der Erarbeitung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ mitgewirkt und sie unterzeichnet. Auch am Folgeprodukt, den „Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie“ hat die DKG an der Erarbeitung mitgewirkt und erklärt, dass sie die Handlungsempfehlungen mitträgt. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf drei grundsätzlichen Zielen:

  1. Einer in ganz Deutschland bedarfsgerechten, für alle Betroffenen zugänglichen Hospiz- und Palliativversorgung mit hoher Qualität,
  2. Einer in ganz Deutschland gesicherten Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, anderen Wohnformen sowie in der häuslichen Umgebung und
  3. einer auf wissenschaftlicher Grundlage und Qualitätssicherung beruhenden Hospiz- und Palliativversorgung zum Wohle der Betroffenen.


SAPV-Evaluationsberichte

Im Rahmen der Nicht-Beanstandung der SAPV-Richtlinie durch das Bundesministerium für Gesundheit war der G-BA vom BMG zur jährlichen Berichterstattung über die Leistungsentwicklung in diesem Versorgungsbereich aufgefordert worden. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf die Frage nach der ausreichenden Berücksichtigung der Belange von Kindern sowie auf die Frage nach Rückwirkungen auf andere Leistungsbereiche gelegt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht hierfür jährlich einen Bericht über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie. Grob zusammenfassend kann diesen Berichten entnommen werden, dass sich die Strukturen und Leistungszahlen der SAPV seit 2010 kontinuierlich weiterentwickelt haben. Die veröffentlichten Berichte der einzelnen Jahre finden Sie in unserem Downloadbereich.

Link zur SAPV-Richtlinie des G-BA

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