Arzneimittel

Schutz vor gefälschten Arzneimitteln

Die EU-Verordnung 2016/161 schreibt den Aufbau eines technisch hochkomplexen, europaweiten Sicherheitssystems zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln vor. Alle Arzneimittelpackungen dürfen ab Februar 2019 erst nach einer datentechnischen Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und der Freigabe durch das jeweilige nationale Sicherheitssystem (in Deutschland securPharm) von Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken abgegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass Arzneimittelfälschungen in die Lieferkette eindringen. Da in Krankenhausapotheken pro Jahr mehrere Millionen Arzneimittelpackungen eingeliefert werden, ist die Umsetzung der EU-Vorgaben für die Krankenhäuser mit einem großen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Um den besonderen Anforderungen der Krankenhäuser bei der Umsetzung der EU-Vorgaben gerecht zu werden, ist nach Klarstellungen der Europäischen Kommission die Umsetzung eines datengestützten Verfahrens mit warenbegleitenden Datenlieferungen für die Krankenhäuer ermöglicht worden. Das bedeutet, dass nicht mehr ein Code auf jeder einzelnen Packung gescannt werden muss, sondern die gesamte Arzneimittellieferung über einen Sicherheitscode verfügt. Das Verfahren wird aktuell in einem Pilotprojekt in mehreren Krankenhäusern erprobt.

securPharm - Datenlieferung

In Deutschland stellt securPharm ein nationales Verifikationssystem bereit, das von allen Marktbeteiligten in Deutschland genutzt werden kann. Auf Basis von securPharm wurde von der DKG ein sicheres Verfahren zur warenbegleitenden Datenlieferung zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenhausapotheken etabliert, das von den Krankenhausapotheken bei Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie genutzt werden kann.

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