Telematik-Infrastruktur

Einführung und Betrieb

Die gematik erstellt die funktionalen und technischen Vorgaben für die Telematikinfrastruktur. Zudem macht Sie Vorgaben für den Betrieb der TI.
 
Zur Nutzung der Telematikinfrastrukur sind verschiedene Komponenten und Dienste notwendig. Diese müssen nach § 291b Absatz 1a SGB V zugelassen sein.

Die bei den Krankenhäusern entstehenden Investitions- und Betriebskosten werden durch einen Zuschlag finanziert (Telematikzuschlag).

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