Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Der Ausbau der Digitalisierung in den Krankenhäusern ist ein notwendiger Schritt für die Zukunftssicherheit des gesamten Gesundheitssystems. Gerade in der Covid-19-Pandemie hat sich das Potential von Digitalisierung in den Krankenhäusern gezeigt. Bund und Länder wollen im Rahmen des Krankenhaus-Zukunfts-Gesetzes (KHZG) mit erheblichen Investitionen die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser unterstützen, um diese für aktuelle und künftige Versorgungsprozesse lokal als auch intersektoral aufzustellen.

Das Fördervolumen des Bundes beträgt 3 Mrd. Euro, die Länder und/oder Krankenhausträger sollen zusätzlich 1,3 Mrd. Euro übernehmen. Im Mittelpunkt des neuen Förderprogrammes stehen die Förderung der digitalen Infrastruktur und Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit in den Krankenhäusern. Für die Inanspruchnahme der bereitgestellten Fördermittel wurden verschiedene Verwendungszwecke global definiert und in Bezug auf das Thema IT-Sicherheit eine zwingende, mindestens 15-prozentige Antragskomponente festgeschrieben.

Umsetzungshinweise zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung nach dem KHZG

Die Geschäftsstelle hat Umsetzungshinweise für die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV erstellt. Damit sollen Krankenhäusern Hinweise zur Auswahl, Beantragung und Durchführung von Vorhaben gegeben werden, die nach dem Krankenhaus-Zukunftsfonds förderfähig sind. Die Umsetzungshinweise werden bei Bedarf fortgeschrieben (siehe Download).

Die Umsetzungshinweise gehen auf allgemeine Fragestellungen im Rahmen der Antragstellung ein, geben aber auch konkrete Hinweise zur Förderung der einzelnen Vorhaben nach § 19 Abs. 1 KHSFV. Weiterhin stehen mögliche Synergie-Effekte zwischen einzelnen Fördervorhaben, die Verstetigung der durch die Fördermittel umgesetzten Vorhaben über das Ende der Förderung hinaus sowie die Vermeidung von Sanktionen ab 2025 im Fokus der Umsetzungshinweise. Dabei wird auch eine Bestandsaufnahme anhand eines Schichtenmodells vorgeschlagen, das Krankenhäuser in dieser Bewertung unterstützen kann.

Weitere Informationen

Die Rahmenbedingungen der Förderungen werden in der Förderrichtlinie (siehe Download) beschrieben. Ausführliche Informationen zum Antragsprozess, die Antragsformulare sowie Hinweise zur Schulung von Mitarbeitern der IT-Dienstleister finden Sie auf der Webseite beim Bundesamt für Soziale Sicherung  www.krankenhauszukunftsfonds.de.

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