Pädiatrische Institutsambulanzen (§ 118b SGB V)
Pädiatrische Institutsambulanzen sollen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der ambulanten Versorgung leisten. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit schweren, komplexen oder seltenen Erkrankungen sollen von diesem Leistungsangebot profitieren.
Um diesem besonderen Versorgungsbedarf Rechnung zu tragen wurde § 118b SGB V geschaffen. Danach sind pädiatrische Krankenhäuser und Krankenhäuser mit selbständigen pädiatrischen Fachabteilungen zur ambulanten kinder- und jugendärztlichen Behandlung von Kindern und Jugendlichen ermächtigt, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung der Behandlung durch ein Krankenhaus bedürfen.
Die Selbstverwaltungspartner KBV und GKV-Spitzenverband haben im Einvernehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgelegt, welche Patientengruppen Zugang zu den Pädiatrischen Institutsambulanzen erhalten. Darüber hinaus wurden Grundsätze zur Vergütungsstruktur vereinbart. Die konkreten Regelungen finden Sie in der Vereinbarung.