Elektronische Datenübermittlung

DGUV-Datenübermittlung (Vereinbarung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten geschlossen. Die Teilnahme an der elektronischen Übermittlung ist seit dem 1.10.2015 verpflichtend für Krankenhäuser, die der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.

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