Datenübermittlung mit der Heilfürsorge der Bundespolizei

Rahmenvereinbarung über die Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten der Bundespolizei sowie zur elektronischen Datenübermittlung bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen

Die DKG hat mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) am 25.11.2025 die Rahmenvereinbarung über die Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten der Bundespolizei sowie zur elektronischen Datenübermittlung bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen abgeschlossen. 

Damit wird Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben, auch Fälle der Heilfürsorge der Bundespolizei (stationär und ambulant) über das elektronische Abrechnungsverfahren nach §301 Abs.3 SGB V zu übermitteln und abzurechnen. Die technischen und leistungsrechtlichen Regeln der GKV-Abrechnung finden weitestgehend auch für Behandlungen von Bundespolizeibeamten Anwendung. Bitte beachten Sie die Umsetzungshinweise, in denen geringfügige Abweichungen gegenüber dem Verfahren nach §301 Abs.3 SGB V beschrieben werden, die organisatorisch zu berücksichtigen sind. 

Anfang Oktober 2026 wurde das Test- und Pilotverfahren der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei abgeschlossen und das Verfahren von der Heilfürsorgestelle für die produktive Anwendung freigegeben. Es können somit Fälle ab dem Aufnahmedatum (bzw. Tag der ersten Leistung) 15.9.2026 elektronisch an die Heilfürsorge der Bundespolizei übermittelt und abgerechnet werden.

Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Verfahren, daher ist von Seiten des Krankenhauses vorab die Beitrittserklärung auszufüllen und an die Geschäftsstelle zu senden. Die elektronische Datenübermittlung kann danach unmittelbar und ohne Rücksprache mit der Heilfürsorgestelle begonnen werden. 

Als IK des Kostenträgers ist ausschließlich IK 951287019 zu verwenden, der Kostenträgereintrag ist in Ihrem Abrechnungssystem mit der Datenannahmestelle unter IK 660500620, dav-ftam.bitmarck-daten.de (Port: 9000), zu verknüpfen. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Dateiübermittlungssystem, in dem die Ver- und Entschlüsselung sowie die Signierung vor der Dateiübermittlung erfolgt, evtl. eine gesonderte Parametrisierung erfordert. Die Dateireferenznummer der ersten übermittelten und empfangenen Datei ist jeweils „1“.

Die Kostenträgerdaten der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei sind auch in dem für 

Kostenträger-Informationsstrukturen verwendeten Format 

unter https://www.valuny.de/downloads/kostentraeger 

zum Download verfügbar.

 

Beitrittserklärung

Umsetzungshinweise

Vereinbarung

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