Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass mit der Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser Ausgleichszahlungen auch über das Jahresende hinaus geregelt werden. Der besonderen Belastungssituation durch Corona wird damit auch im neuen Jahr Rechnung getragen. Der Ganzjahresausgleich 2022 ist ein richtiges Zeichen. Die genaue Ausgestaltung werden wir konstruktiv mit den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium ausarbeiten. „Wir haben schon im Rahmen der jüngsten Gesetzgebung an die Politik appelliert, dass die Ausgleichszahlungen über das Jahresende fortgesetzt werden müssen. Die Belastungssituation in den Kliniken ist immens, und mit Omikron wird sie sicher weiter anhalten und sich voraussichtlich noch verschärfen. Wir versorgen noch immer mit knapp 5000 Covid-Intensivpatienten beinahe die Höchstzahl aus der verheerenden Winterwelle von 2020/2021. Mindestens 75 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivstation müssen aktuell ihre Regelversorgung bereits einschränken. Von daher ist es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt per Rechtsverordnung kurzfristig geregelt hat, dass die Ausgleichzahlungen bis in den März 2022 weiterlaufen werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Kritisch bleibt, dass nur somatische Kliniken in den Ausgleich einbezogen werden. Das basiert auf der Fehleinschätzung, dass Psychiatrien und andere Fachkliniken nicht von der Pandemie betroffen wären. Allerdings verzeichnen auch diese Kliniken deutliche Fall- und damit Erlösrückgänge, verbunden mit gestiegenen Kosten für den Infektionsschutz.