PRESSE

DKG zum Sicherstellungszuschlag

Sicherstellungszuschläge helfen Geburtsabteilungen nicht

Zum Beschluss im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Geburtsabteilungen von Krankenhäusern in die Regelungen des Sicherstellungzuschlages einzubeziehen, erklärt Georg Baum, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heute in Berlin:

„Durch den Beschluss wird die Schließung von Geburtsabteilungen infolge unzureichender Kostendeckung über die Fallpauschalenfinanzierung in keinster Weise gestoppt. Krankenhäuser mit Geburtsabteilungen unter 500 Geburten im Jahr können die Kosten aus der Refinanzierung über die Fallpauschalen nicht decken. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Die Kosten von Krankenhäusern mit einer höheren Zahl sind niedriger. Der Schnittpunkt liegt etwa bei 500 Geburten. Wer weniger hat, macht automatisch Verluste mit der Geburtsabteilung, was zu Schließungen führt. Dies hätte durch den Sicherstellungszuschlag repariert werden können.

Die im G-BA nunmehr festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlages sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich keine fünf Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag werden erreichen können.

So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen.

Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren.“

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