PRESSE

DKG zum Gesetzentwurf

Reformgesetz mit nur halbem Wert für die Krankenhäuser

„Die grundsätzlich positive Ausrichtung der Reform mit neuen Instrumenten zur Stärkung der Pflege wird durch die gleichsam vorgesehene Kürzung der Mittel der Krankenhäuser um eine halbe Milliarde Euro ab 2020 massiv überschattet“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Angesichts Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen den Krankenhäusern als Eintrittspreis in die Reform der Pflegekostenfinanzierung eine halbe Milliarde Euro zu kürzen, kommt für die Krankenhäuser völlig unerwartet, ist unverständlich und steht in Widerspruch zu den angekündigten Verbesserungen. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser zu entlastende Maßnahmen für die Fachpflege durch Beschäftigung von Hilfs- und Unterstützungskräften, Dokumentationshilfen und modernisierte IT-Lösungen, werden durch die Kürzung der 500 Millionen Euro massiv beschnitten. „Die propagierte Stärkung der Pflege kann mit einer Schwächung der Krankenhäuser in Höhe von einer halben Milliarde Euro nicht gelingen“, so Gaß weiter. Nach dieser Vorgabe müssten die Krankenhäuser alle Verbesserungen, die das Gesetz bei der Personalfinanzierung in Aussicht stellt, aus eigenen verfügbaren Mitteln selbst aufbringen. Die DKG appelliert an die Koalitionsfraktionen, die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung  im Parlamentsverfahren zu korrigieren.

Ansonsten begrüßt die DKG die vorgesehene Umstellung der Finanzierung der Pflegekosten. Die DRG- und damit erlösunabhängige Finanzierung der tatsächlichen Pflegestellenbesetzungen und deren Kosten nimmt den Rationalisierungsdruck vom Personal. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen ist allerdings deutlich komplizierter angelegt, als die DKG in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgeschlagen hatte. Damit ist die Zeitvorgabe für den Start des neuen Systems ab 01.01.2020 kaum noch zu erreichen. Die DKG hatte bereits anlässlich des Referentenentwurfs darauf aufmerksam gemacht, dass die eigenständige Finanzierung der Pflegekosten nicht zu einer starren Budgetierung der Pflegekostenanteile in den Krankenhäusern führen darf. „Das System muss Flexibilitätskorridore für Weiterentwicklungen und entsprechende Mittelverlagerungen zwischen den Berufen vorsehen. Wir begrüßen, dass es dazu nunmehr Ansätze im Gesetzentwurf gibt“, so Gaß.

Die neu im Gesetzentwurf vorgesehene Ganzhaus-Pflegepersonalvorgabe einschließlich einer daraus abgeleiteten Untergrenze für den Pflegepersonaleinsatz könnte eine Alternative zu den Pflegeuntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen sein. Die Ganzhausbetrachtung kann aber immer nur ein Indikator als Orientierungs- und Informationsgröße sein. „Als Sanktionsinstrument mit Vergütungskürzungen, wenn mehr Patienten als es der Pflegequotient zulässt, zu versorgen sind, ist sie höchst problematisch“, betonte Präsident Gaß. Der Hinweis im Gesetzentwurf, dass Sanktionen ggf. ausgesetzt bzw. stufenweise in Kraft gesetzt werden sollen und dass die Krankenhäuser Ausnahmen geltend machen können, unterstreicht, dass auch die Autoren des Gesetzes die Problematik des Instrumentes erkennen.

Angesichts der sich zwischenzeitlich überlagernden gesetzlichen Vorgaben zur Pflegepersonalsteuerung ist erneut darauf hinzuweisen, dass mit administrierten Pflegeeinsatzvorgaben keine Pflegekräfte geschaffen werden können, die am Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Grundsätzlich positiv ist vor diesem Hintergrund die Fortsetzung des Pflegestellenförderprogramms. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt lässt allerdings merkliche Aufstockungen kaum erwarten. Ebenfalls positiv sind die Verbesserungen bei der Ausbildungsfinanzierung mit der Abschaffung der Anrechnungsschlüssel von Auszubildenden auf Vollkräfte.

Auf die Situation der Pflegenden soll durch eine Stärkung zum einen der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf und zum anderen der Betrieblichen Gesundheitsförderung eingewirkt werden. So sollen solche Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf im Zeitraum 2019 bis 2024 im Umfang von jährlich bis zu 0,12 Prozent des Budgets des Krankenhauses zu 50 Prozent finanziell gefördert werden und die Krankenkassen für die Betriebliche Gesundheitsförderung in zugelassenen Krankenhäusern und Pflegeheimen zukünftig für jeden ihrer Versicherten jährlich mindestens einen Euro aufwenden.

Neben den Maßnahmen zur Pflege beinhaltet das Gesetz weitere wichtige Schritte. Zu begrüßen ist, dass die Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung (G-BA Stufenkonzept) nicht zu Lasten der Landesbasisfallwerte und damit zu Lasten aller Krankenhäuser finanziert werden sollen. Hier erwarten allerdings die Krankenhäuser eine Rücknahme der Abschlagsregelung. „Wir bewerten auch positiv, dass die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags über das Jahr 2018 hinaus gesetzlich und bundeseinheitlich auf 35 % festgelegt wird. Sehr wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, den Pflegegrad des betreffenden Versicherten an das Krankenhaus zu übermitteln, damit eine belastbare Abrechnungsgrundlage für die Zusatzentgelte ZE162 und ZE163 (erhöhter Pflegeaufwand) entsteht. Damit wird die Blockadehaltung der Kassen unmöglich gemacht“, betonte Präsident Gaß.

„Unser Fazit: Viele gute und weitreichende Verbesserungen im Bereich des Pflegepersonals werden mit einer inakzeptablen finanziellen Schwächung der Krankenhäuser um 500 Millionen Euro verknüpft – ein Reformgesetz mit maximal nur halbem Wert für die Krankenhäuser“, so der DKG-Präsident abschließend.

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