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DKG zur Steuerschätzung

Kassen der Länder sind gut gefüllt – Länder müssen den Investitionsverpflichtungen gerecht werden

Bund, Länder und Kommunen können bis zum Jahr 2022 mit 63,3 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen. Diese Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung machen deutlich, dass auch genug Spielraum für investives Handeln auf allen Ebenen vorhanden ist. „Bevor jetzt die Einnahmen in neue Projekte fließen, müssen nun erst einmal die Verpflichtungen bedient werden, die es seit Jahren gibt. Hier gilt, dass die Länder endlich ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich gerecht werden. Jährlich fehlen rund 3 Milliarden Euro, um in die bauliche, aber auch technische Infrastruktur der Krankenhäuser investieren zu können. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und ohne die Bereitstellung von Investitionsmitteln werden die Länder dauerhaft diesem Auftrag nicht gerecht“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Ebenso wie gute Schulen und Verkehrsinfrastruktur erwartet die Bevölkerung Krankenhäuser auf dem modernsten medizinischen und baulichen Standard. Dies liegt in der Verantwortung der Bundesländer“, so Gaß weiter.

Wer langfristig eine patientenorientierte Krankenhausbehandlung ermöglichen möchte, muss eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten. Die Ansprüche der Patienten an moderne Strukturen, Technik auf dem aktuellen Stand und neueste Versorgungsformen steigen. Zugleich braucht es auch moderne Strukturen, um die Arbeit für Pflegekräfte und Ärzte attraktiv zu gestalten. Dafür benötigen die Kliniken die Investitionsmittel. Die Fakten zur Investitionsmisere der Krankenhäuser sind bekannt: Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung der Länder von rund 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Investitionslücke von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen.

„Mit den vorliegenden Zahlen zu den Steuereinnahmen 2022 haben die Länder keine Ausreden mehr, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Zudem verfügen sie über den Spielraum, um mit einem mehrjährigen Sonderprogramm Digitalisierung von 1 Milliarde Euro pro Jahr einen wesentlichen Anstoß für die Kliniken zu leisten“, so Gaß.

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