PRESSE

DKG zu den Behauptungen der Kostenträger

Gesetzgeber begrenzt Willkür der Kassen

Zu der Behauptung der Kassen, Krankenhäuser erhielten eine Generalamnestie für falsche Rechnungen, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Von einer Generalamnestie für „Falschabrechnungen“ kann überhaupt keine Rede sein. Hintergrund der vorgesehenen gesetzlichen Begrenzung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungsbeanstandungen von vier auf zwei Jahre sind die an vielen Beispielen belegbaren Beliebigkeiten, mit denen die Krankenkassen massenhaft Rechnungskürzungen für längst abgeschlossene Fälle bei den Krankenhäusern einklagen. Häufige Auslöser sind Änderungen in der Rechtsprechung hinsichtlich formaler Kriterien, die dann für längst abgeschlossene Behandlungsfälle rückwirkend geltend gemacht werden. Jüngstes Beispiel sind Neuinterpretationen zu Fahrtzeiten bei Schlaganfallpatienten, die von fast allen Kassen zum Anlass genommen werden, tausendfache Schlaganfallbehandlungen, die allesamt ohne medizinische Beanstandungen erbracht wurden, bis zu vier Jahren rückwirkend mit Kürzungen zu belegen.

Dabei sind die Krankenhäuser in einer absolut benachteiligten Position, weil die Ankündigung einer beabsichtigten Kürzung ausreicht, um im Wege der Verrechnung mit neu erbrachten Leistungen die Geldmittel sofort einzubehalten. Mit den von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Änderungen werden den Krankenkassen in keinster Weise Rückforderungen von „Falschabrechnungen“ abgeschnitten. Die Tatsache, dass die Krankenkassen nunmehr in kürzester Zeit weitere Massenklageverfahren ankündigen, unterstreichen vielmehr die Willkürlichkeit, mit der die Krankenhäuser bis zur Existenzbedrohung von den Krankenkassen in diesem Bereich attackiert werden können. Zu Recht haben die Bundesländer im Bundesrat Änderungen zum Schutz der Krankenhäuser gefordert. Die Begründungstexte zu den vorgesehenen gesetzlichen Änderungen unterstreichen die Notwendigkeit zum schnellen Handeln.“

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