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DKG zum Verhandlungsstand zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen

Festlegungen auf unzureichender Datenbasis gefährden Versorgung

Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in seiner gestrigen außerordentlichen Sitzung den mit dem GKV-Spitzenverband bislang erzielten Verhandlungsstand zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen als nicht akzeptabel zurückgewiesen.

Wesentlicher Kritikpunkt ist die vorgesehene Festlegung eines statistischen Grenzwertes (Perzentilwertes) von 25 Prozent. D. h. die Grenze für ausreichende oder nicht ausreichende Personalbesetzung in Tages- und Nachtschichten soll immer und automatisch und ohne jegliche praktische Hinterfragung bei den „letzten“ 25 Prozent der ausgewerteten Kliniken gezogen werden. Die Personalausstattung des letzten Viertels wird danach als nicht ausreichend und damit als patientengefährdend markiert und gegebenenfalls sanktioniert. „Wir können keiner Vereinbarung zustimmen, die ohne ausreichende empirische Grundlage solch weitreichende Festlegungen zur Personalausstattung trifft“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Für eine solche rein statistisch abgeleitete Annahme sind die Grundlagen der gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband initiierten empirischen Analysen in einigen Kliniken zu wenig repräsentativ und aussagekräftig. Zudem ist die 25-Prozent-Grenzlinie willkürlich und zu hoch angesetzt. Die DKG hatte in den Verhandlungen mit den Krankenkassen 10 Prozent vorgeschlagen.

Die von der DKG kritisch betrachtete Datenbasis zeigt insbesondere im Bereich der Intensivmedizin ein Ergebnis, dass für die Festlegung von Personaluntergrenzen auf keinen Fall verwendet werden kann. So würde nach dem Modell für Intensivstationen ein Verhältnis von 1,7 Patienten je Pflegekraft als Untergrenze festgelegt. Gleichzeitig definieren die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaft eine weitaus weniger restriktive Personalbesetzung (2 zu 1) als Normal-Besetzung. „Wenn wir aus der bloßen Statistik heraus Personaluntergrenzen festlegen, die schärfer formuliert sind, als die Leitlinien von medizinischen Fachgesellschaften, dann kann mit diesem Modell etwas nicht stimmen“, begründet Präsident Gaß die Ablehnung. Nur wenige Patienten mehr an einigen Tagen würden dazu führen, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden können. Angesichts zunehmender Personalnöte gerade in der Intensivpflege kann und darf die Hürde für die Aufrechterhaltung von Behandlungsmöglichkeiten erkrankter Patienten nicht willkürlich hochgesetzt werden. Noch mehr Intensivstationen müssten die Aufnahme von Patienten verweigern.

Die DKG bekennt sich grundsätzlich zu erforderlichen Personalmindestbesetzungen in sensitiven Bereichen. Auf der Grundlage der bislang verfügbaren Daten und insbesondere mit der Grenzziehung bei 25 Prozent geht das allerdings nicht. Konkret schlägt die DKG vor, für bestimmte Fachabteilungen im bislang vorgesehenen System zum 1. Januar 2019 auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband zunächst die Datenerhebungen in allen Kliniken durchzuführen, um dann auf gefestigten empirischen Erkenntnissen die Entscheidung über die Einführung im Jahr 2020 auf der Grundlage einer 10%-igen Grenzziehung zu treffen.

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