Faktencheck Qualitätsberichtserstattung der Krankenhäuser im Detail

Behauptung:

„Der Bund habe die Qualitätsdaten der Krankenhäuser", sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Streit mit den Ländern über die Klinikreform. "Da ist es problematisch, wenn wir sagen, diese Daten bekommt der Bürger nicht.“

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/lauterbach-klinik-reform-streit-laenderchefs-100.html
 
Bewertung

Falsch oder zumindest irreführend, es wird der Eindruck erweckt, dass vorhandene Daten verschleiert oder nicht veröffentlicht werden.

Erklärung:
Seit 2014 ist jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus verpflichtet, jährlich einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Inhalt und Struktur dieses Berichts werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bieten eine transparente und breite Informationsbasis für den Vergleich verschiedener Krankenhäuser hinsichtlich ihrer Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind auf den Webseiten der Krankenhäuser und in der Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschuss für alle frei zugänglich. Und sie sind die Grundlage für zahlreiche Krankenhaus-Suchmaschinen (z. B. Deutsches Krankenhausverzeichnis, Krankenhaussuche auf gesund.bund.de).

Also: Die Daten sind für alle Bürgerinnen und Bürger transparent abrufbar.

In den Berichten gibt es unter anderem detaillierte Angaben zu den vorhandenen Fachabteilungen, also das medizinische und pflegerische Leistungsangebot, zu der Häufigkeit jedes einzelnen erbrachten Eingriffs, zur Anzahl der Betten, zu den Pflegepersonaluntergrenzen sowie zum Umfang und Qualifikation der tätigen Berufsgruppen und zum Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.
Und es gibt noch mehr: Auch die Ergebnisse der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung werden veröffentlicht. Je nachdem, was das Krankenhaus leistet, ist es möglich, detaillierte Informationen über die Qualität von 12 medizinischen Versorgungsbereichen zu erhalten und dazu gehören: Gynäkologie, Kardiologie und Herzchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Transplantationsmedizin und Nierenersatztherapie und noch weitere.

In aktuell 15 Qualitätssicherungsverfahren werden Indikatoren erhoben, die aussagekräftige Ergebnisse über die Qualität des Krankenhauses aufzeigen – und die veröffentlicht werden. Die Qualitätsindikatoren liefern vergleichbare Informationen bspw. über die Anzahl von Komplikationen bei Eingriffen oder ob die Behandlung nach bestimmten, festgelegten Schritten erfolgt. Die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren werden durch Fachexperten im gemeinsamen Dialog mit den Krankenhäusern bewertet und veröffentlicht. Nur wenn bestimmte Qualitätsinformationen begründet nicht aussagefähig sind oder es Fehler durch z. B. eine ungenügende Datenqualität gibt, kann im Einzelfall von einer Veröffentlichung abgesehen werden.

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