PRESSE

DKG zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Wichtiger Schritt zu einer differenzierteren Betrachtung der Ergebnisse bei planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Überprüfung und Überarbeitung des Verfahrens für planungsrelevante Qualitätsindikatoren einschließlich der Darstellung der Ergebnisse beschlossen. Denn die am 31.10.2018 erfolgte erste Veröffentlichung hat zu erheblichen Fehlinterpretationen der Ergebnisse und in der Folge zu Fehlinformationen und Verunsicherung der Öffentlichkeit geführt. „Insbesondere die Reaktionen der Presse auf die Veröffentlichung des Berichts zeigen, dass dringender Handlungsbedarf zur Überarbeitung des Verfahrens besteht. Dementsprechend sind im Verfahren der Datenvalidierung und der Datenbewertung sowie bei der Ergebnisdarstellung des Verfahrens der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren Änderungen notwendig. Wir wollen Transparenz, aber wir müssen die einzelnen Indikatoren und die Ergebnisse auch erklären, damit ihre wirkliche Aussagekraft deutlich wird. Mit einem einzelnen Indikator wird ja nur ein Detailaspekt mit zudem hohen Zufälligkeitseffekten betrachtet. Über die tatsächlichen Behandlungsergebnisse sagen diese Werte häufig nichts aus“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

Dies wird an Einzelfällen sehr deutlich. Beispielhaft wurde eine Klinik mit dem Begriff der unzureichenden Qualität belegt, weil sie die Zeitvorgabe von der Entscheidung bis zur Durchführung eines Notkaiserschnitts in einem einzigen Fall nicht eingehalten hatte. Dies war aber nur deswegen passiert, weil die Patientin dem Eingriff zunächst widersprochen hat. Ebenso wurden Krankenhäuser bei der pathologischen Abklärung eines Mammakarzinoms während der Operation auffällig. Diese Krankenhäuser führten intraoperative Schnellschnittuntersuchungen des entnommenen Gewebes durch, weil sie diese Untersuchung als höherwertig angesehen haben, als die mit dem Indikator geforderte Untersuchung. Nach entsprechenden Fachgesprächen führen diese Kliniken nun die geforderte Untersuchung lückenlos durch. Auch hier ist es zweifelhaft von „unzureichender Qualität“ zu sprechen. Zudem kann aus dieser angeblichen „unzureichenden Qualität“ in einem einzigen Indikator nur sehr selten auf die Qualität der betroffenen Leistung, aber niemals auf die Qualität der ganzen Fachabteilung oder sogar des ganzen Krankenhauses geschlossen werden.

Diese Beispiele machen deutlich, dass eine verantwortungsbewusste Veröffentlichung nur mit Kommentierung und weiteren Erläuterungen erfolgen kann. „Wir müssen zudem sehen, dass bei den planungsrelevanten Indikatoren einzelne Indikatoren schon auf Rot schalten, wenn es einen einzigen Fall gibt. Bei knapp der Hälfte der 71 Krankenhäuser beruht die Aussage der „unzureichenden Qualität“ auf einem einzigen Behandlungsfall. Einzelereignisse sind dem Grunde nach nur in seltenen Fällen hinreichend zur Feststellung unzureichender Versorgungsqualität. Auch hier bedarf es der Nachbesserung. Genauso darf ein Dokumentationsfehler nicht automatisch dazu führen, dass gute Leistung mit einem schlechten Label gebrandmarkt wird. Wir müssen die planungsrelevanten Indikatoren für die gesetzlich vorgesehene Aufgabe verwenden. Sensationsgesteuerte Presseveröffentlichungen mit hohem Fehleinschätzungspotential gehören nicht dazu. Für die Information der Patienten gibt es andere Mittel. Qualitätsberichte und Krankenhausportale sind geeigneter, um eine informierte Patientenentscheidung zu erreichen“, so Gaß.

 

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