PRESSE

DKG zur Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes

Wichtige Initiative für mehr Pflege im Krankenhaus

Mit der Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes wird die wichtigste Reform für die stationäre Versorgung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. „Der Kern der Reform, die Stärkung der Pflege, wird mit einem umfassenden Maßnahmenbündel angegangen. Initiativen zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit in der Pflege, für die Beschäftigung zusätzlicher Pflegekräfte und insbesondere für die Ausbildung zusätzlicher Pflegekräfte sind für die Kliniken wichtige Reformschritte“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.

Von zentraler Bedeutung sei die Zusage, dass zukünftig alle Pflegekosten zur Versorgung der Patienten vollständig refinanziert werden sollen. Ob dies tatsächlich und umfassend gelinge, hängt auch von den weiteren Umsetzungsschritten ab. „Hier wird es maßgeblich darauf ankommen, dass wir uns auf ein nachhaltiges Gesamtkonzept zur Stärkung der Pflege verständigen können. Weniger Bürokratie, die Förderung der Ausbildung, Entwicklungsperspektiven für die Pflegeberufe und mehr Mitarbeiter am Patientenbett sind der Schlüssel zum Erfolg. Zu diesen Zielen müssen sich auch die Krankenkassen bekennen. Wenn diese Bereitschaft besteht, bin ich zuversichtlich, dass diese Reform den Krankenhäusern bei der zentralen Aufgabe der Personalsicherung maßgeblich hilft“, machte der DKG-Präsident deutlich.

Die Herauslösung der Pflegekostenanteile aus den Fallpauschalen sei ein Paradigmenwechsel, der für die Kliniken mit großen Veränderungen und Unsicherheiten verbunden ist. „Daher begrüßen wir, dass für die Überführung in das neue Pflegebudget flankierende Maßnahmen im Parlamentsverfahren beschlossen wurden. Die Begrenzung möglicher Erlösminderungen auf maximal zwei Prozent und die Berücksichtigung durchgeführter pflegeentlastender Maßnahmen bei der Umstellung auf die neuen Pflegebudgets sind für die Krankenhäuser sehr wichtig“, so Gaß. Damit werde die Stärkung der professionellen Pflege mit der ebenso notwendigen Entlastung der Pflegekräfte von Tätigkeiten und Funktionen, die unterstützend erbracht werden können, ergänzt.

Schon heute setzten die Krankenhäuser erhebliche Mittel für die Entlastung der Pflege ein. Gaß: „Sie haben dabei auch die 500 Millionen Euro aus dem 2015 eingeführten Pflegezuschlag genutzt. Es ist ein wichtiger Teilerfolg, dass die ursprünglich vorgesehene ersatzlose Streichung dieser Mittel doch nicht stattfindet und 200 Millionen Euro direkt über die Landesbasisfallwerte in den Kliniken verbleiben. Mit den wegfallenden 300 Millionen Euro müssen die Krankenhäuser aber letztlich einen Teil der Mittel aufbringen, die die Reform durch Verbesserungen an anderer Stelle z. B. bei der Ausbildungsfinanzierung oder der Fortsetzung des Stellenförderprogramms vorsieht.“

Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass ca. 50 Millionen Euro über einen Pauschalbetrag von 400.000 Euro den Krankenhäusern zufließen sollen, die die Voraussetzungen für den Sicherstellungszuschlag nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Das sei ein wichtiges Signal zur Sicherung der stationären Grundversorgung in der Fläche. Auch die Freistellung der noch festzulegenden Zuschläge für die Notfallstufen von der Verrechnung mit den Landesbasisfallwerten und die Klarstellung zur Begrenzung des Fixkostendegressionsabschlags auf 35 Prozent für maximal drei Jahre seien finanzielle Verbesserungen, die anzuerkennen seien.

„Die Krankenhäuser bedanken sich ausdrücklich für die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Unterstützung der Koalitionsfraktionen zur Abwehr der absolut nicht gerechtfertigten und existenzgefährdenden Rechnungskürzungskampagnen der Kassen. Dass nunmehr Klarstellungen zu Abrechnungsbestimmungen (OPS-Anpassungen) rückwirkend möglich sind, und dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungskürzungen auf zwei Jahre begrenzt wird, sind wichtige Entscheidungen zur Herstellung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit“, stellte der DKG-Präsident klar. Massenhaft stattfindende Kürzungen auf der Grundlage höchst fraglicher Neuinterpretationen von Abrechnungsbestimmungen dürfe es rückwirkend nicht geben.

„In diesen Tagen gehen viele Briefe in den Kliniken ein, mit denen Krankenkassen bis zu vier Jahre rückwirkend längst abgewickelte Abrechnungen streitig stellen und Verrechnungen mit Forderungen für neu erbrachte Leistungen ankündigen. Damit werden den Krankenhäusern in den nächsten Wochen Mittel in Millionenhöhe nicht ausgezahlt. Das hat zum Teil liquiditäts- und existenzbedrohende Auswirkungen. Vor allem die flächendeckende Schlaganfallversorgung wird von den Krankenkassen mit diesem Vorgehen bewusst torpediert. Das ist ein Angriff auf die eigenen Versicherten“, so Gaß. Deshalb müsse mit dem nächstmöglichen Gesetz auch der automatischen Verrechnung mit neu erbrachten Leistungen der Krankenhäuser ein Riegel vorgeschoben werden. Mit Falschabrechnungen hätten diese Vorgänge überhaupt nichts zu tun. Die Krankenkassen offenbarten mit ihren Aktionen ein nicht akzeptables Verständnis für die Wahrnehmung ihres sozialen Auftrages. In Millionenhöhe werden zudem Beitragsmittel für absolut unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten verschwendet.

Größter Wermutstropfen der Reform sei die Verschärfung der Sanktionen bei den Untergrenzen für Personalbesetzungen in pflegesensitiven Leistungsbereichen. „Dass nunmehr über Vergütungsabschläge hinaus den Krankenhäusern Fallzahlbegrenzungen auferlegt werden sollen, kann dazu führen, dass vorübergehende Personalengpässe zu medizinischen Versorgungsengpässen für die Bevölkerung im Einzugsbereich der jeweils betroffenen Kliniken führen“, sagte Gaß. Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, Personaluntergrenzen als Instrument für mehr Patientensicherheit anzuerkennen und umzusetzen. „Aber auch die Politik weiß, dass die notwendigen zusätzlichen Pflegekräfte aktuell am Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Wir müssen den Kliniken Zeit geben, den erforderlichen Personalaufbau insbesondere durch eigene Ausbildungsanstrengungen zu erreichen“, so der DKG-Präsident.

Teilen mit:

|