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DKG zur Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene

Versorgung von Frühgeborenen akut gefährdet – Gemeinsamer Bundesausschuss muss handeln

„Die Scharfstellung der Pflegepersonalanforderungen auf den neonatologischen Intensivstationen zum 1. Januar 2020 kann nicht verantwortet werden. Wenn von 211 Perinatalzentren 191 die Anforderungen nicht erfüllen können, müssen die Anforderungen an die Realität und Machbarkeit angepasst werden“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Ursächlich sind nicht fehlender Wille in den Krankenhäusern, sondern objektive Gegebenheiten: die fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt, unkalkulierbares Patientenaufkommen und unvorhersehbarer Personalausfall. Gründe, auf die das Krankenhaus praktisch keinen Einfluss hat.

Die DKG hat deshalb für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 20. Juni einen Antrag zur Anpassung der Personalanforderungen der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) eingebracht.

Die vielen Fachdialoge mit den Kliniken, die die Normen nicht jederzeit erfüllen konnten, machen deutlich, dass die Anforderungen an die Versorgungsrealität der Krankenhäuser angepasst werden können, ohne dass die Versorgung auf den Kinderintensivstationen beeinträchtigt wird. Denn die größte Gefährdung für die Säuglinge ist der Weitertransport zu anderen Zentren, wenn aufgrund der zu engen und restriktiven Anwendung der Personalvorgaben Intensivplätze abgemeldet werden müssen. Normative Vorgaben dürfen nicht zur lebensbedrohlichen Falle für Frühchen werden.

Im Mittelpunkt einer versorgungsgerechten Anpassung muss eine Flexibilisierung für die Erfüllung der extrem hohen Mindestanforderung einer 1:1 bzw. 1:2 Besetzung mit Pflegefachpersonal geschaffen werden. Dass von dieser Mindestanforderung nur maximal 2 Schichten abgewichen werden kann, ist eine viel zu enge Vorgabe. Der Flexibilitätskorridor muss erweitert werden.

Eine von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) in Auftrag gegebene Simulationsstudie zeigt, dass insbesondere dieses Kriterium die Qualitätssicherungs-Richtlinie von der Versorgungsrealität abkopple. Selbst die wenigen Zentren, die alle übrigen Richtlinienanforderungen einhalten, können nicht jederzeit dieses Kriterium erfüllen.

Auch brauchen die Kliniken mehr Möglichkeiten, die erforderliche Personalvorhaltung neben Kinderintensivfachpflegekräften auch über langjährig im Bereich der Neonatologie tätige Pflegekräfte sicherzustellen. Auch hier müssen die Übergangszeiträume für die Anerkennung der Pflegekräfte erweitert werden. Schließlich müssen statt eines flächendeckenden Leistungsverbots ab 1. Januar 2020 die Übergangszeit mit den Fachdialogen verlängert werden. Krankenhäuser werden die Versorgung von Frühgeborenen nicht einstellen, aber der Widerspruch zwischen Realität und Regelwerk muss jetzt aufgelöst werden und der hierzu dringend notwendige Beschluss kann nicht zu Lasten der Frühgeborenen aufgeschoben werden.

Die DKG appelliert an die Kostenträger im G-BA die erforderlichen Korrekturen an der bestehenden Richtlinie nicht zu verweigern. Ansonsten muss der Gesetzgeber durch entsprechende Vorgaben eingreifen. Fachpersonalknappheit darf durch überzogene Vorgaben nicht auch noch verstärkt werden.

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