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DKG zur Rechtsverordnung über Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser

Verlängerung der Ausgleichszahlungen greift zu kurz

Die heute beschlossene Rechtsverordnung sichert zumindest den berechtigten Kliniken bis zum 11. April Ausgleichszahlungen. „Wir begrüßen, dass mit der Fortschreibung der Rechtsverordnung bis zum 11. April eine Regelung getroffen werden konnte, die den anspruchsberechtigten Kliniken ab Montag, den 1. März Klarheit verschafft. Für die Krankenhäuser enttäuschend ist das Festhalten am bisherigen Inzidenzwert 70 und der Mindestauslastungsquote von 75 Prozent auf den Intensivstationen. Diese Werte werden im Durchschnitt in Deutschland längst unterschritten, was dazu führt, dass in immer mehr Regionen Krankenhäuser keine Ausgleichszahlungen mehr erhalten. Die pandemiebedingten Erlösausfälle bleiben aber unvermindert bestehen“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). 

Auch wenn die Ausgleichszahlungen nach den Beratungen im Covid-Beirat vom 24.02.2021 in den Kontext eines Ganzjahresausgleiches für das laufende Jahr gestellt werden können, müssen die Werte zeitnah, in den nächsten Tagen, angepasst werden.
 

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