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DKG zum klärenden Dialog Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Pflegepersonalquote mit medizinischen Risiken

Mit der Veröffentlichung der Berichte über den sogenannten klärenden Dialog zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene kann die erste gesicherte Bilanz über die Pflegepersonalquoten in der Perinatalversorgung gezogen werden. Die Berichte machen sehr deutlich, dass die hohen und unflexiblen Personalanforderungen schlicht und ergreifend nicht umsetzbar sind. „Die Daten zeigen deutlich auf, dass die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgesetzte Eins-zu-eins-Betreuung (eine Pflegekraft darf pro Schicht nur ein Frühchen betreuen) realitätsfern ist. Von 215 Perinatalzentren haben insgesamt 180 gegenüber dem G-BA gemeldet, die Pflegepersonalquoten nicht erfüllen zu können. Aus den Berichten geht hervor, dass vor allem die fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal am Arbeitsmarkt, hohes bzw. unvorhergesehenes Patientenaufkommen und akuter bzw. unvorhergesehener Personalausfall ursächlich sind, also alles Gründe, auf die das Krankenhaus nur begrenzten Einfluss hat“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Um die Quoten einzuhalten, müssten Kliniken regelmäßig Patienten verlegen. Die Risiken einer Verlegung sind aber so gravierend, dass aus einem vermeintlichen Schutz der kleinen Patienten eine Gefährdung wird. „Verlegungen zur Quoteneinhaltung kann keine medizinisch verantwortliche Erwartung sein“, sagte Baum. Vielmehr ist es notwendig, die Rahmenbedingungen an die Realitäten anzupassen. Die DKG hat im G-BA beantragt, die Beratungen über eine Korrektur der Richtlinie aufzunehmen.

Die Probleme bei der Umsetzung der Personalquoten in der Intensivpflege von Frühgeborenen machen deutlich, wie sensibel Pflegequoten sind. „Für die Früh- und Reifgeborenen-Richtlinie ist eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen, in der nun festgestellt wird, dass die Vorgaben mit den Realitäten nicht zu vereinbaren sind. Dies macht deutlich, dass eine Festlegung von Personaluntergrenzen in anderen Bereichen, insbesondere in der Intensivmedizin mit Übergangszeiten und Flexibilitätskomponenten versehen sein muss“, so Baum.

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