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DKG zur Ministerverordnung über Pflegepersonaluntergrenzen

Personalmindestvorgaben schaffen keine Pflegekräfte

Die in der Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) nunmehr festgesetzten Untergrenzen für den Pflegepersonaleinsatz in pflegesensitiven Abteilungen werden für viele Kliniken nicht zu erreichen sein. „Unrealistisch hoch angesetzt sind die Vorgaben für die Personalbesetzungen auf Intensivstationen. Die jetzt vom Ministerium festgelegten Untergrenzen liegen auf dem Niveau, das von Fachgesellschaften für eine qualitativ gute Versorgung gefordert wird. Das sind keine Mindestbesetzungsquoten. Auf den über 1.000 Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern werden Patienten mit höchst unterschiedlichen Pflegebedarfen versorgt. Wenn nun für je zwei Patienten mindestens eine Pflegekraft als starre Norm vorgegeben wird, werden die Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen drastisch verknappt. Zahlreiche Kliniken mit Intensivstationen werden nicht mehr in der Lage sein, zusätzliche Patienten aufzunehmen, weil sie ansonsten die Personalvorgaben nicht mehr erfüllen“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Auch die vom Ministerium vorgesehenen Ausnahmen sind viel zu kurz gefasst, um den vielfältigen Ursachen nicht quotenkonformer Besetzungen gerecht zu werden. Pflegekräfte können erkranken und auch über Epidemien und Großschadensereignisse hinaus gibt es nicht vorhersehbare Belastungen durch höheren Versorgungsbedarf. Zwei Patienten mehr durch einen Autounfall und das Krankenhaus müsste abweisen.

„Die Krankenhäuser haben sich dem Grundprinzip von Personaluntergrenzen und dem Ziel, Patientengefährdungen auszuschließen, zu keinem Zeitpunkt verweigert. Auch hat die Selbstverwaltung nicht versagt. Personalquoten können und dürfen aber auch nicht dazu führen, dass wichtige Behandlungsangebote den Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Gaß. .

Bei dem Versuch der Selbstverwaltungspartner, Untergrenzen aus den tatsächlichen Personalbesetzungen in den Kliniken über Stichproben zu erfassen, sind nicht ausreichend aussagekräftige Ergebnisse herausgekommen. Auf deren Grundlage kann nicht einfach angenommen werden, dass das Viertel der Kliniken mit geringerer Personalausstattung patientengefährdend sei. Das ist ein viel zu grober Maßstab. Deshalb hatte die DKG die Durchführung einer umfassenden Datenerhebung im Jahr 2019 vorgeschlagen und dazu auch die Bereitschaft der Krankenhäuser eingebracht. Darauf wollte die Politik nicht warten. Es wird sich zeigen, dass auf die Schnelle eingeführte Anhaltszahlen niemandem helfen. Grundsätzlich gilt ohnehin, Personalvorgaben schaffen keine Pflegekräfte, die es auf dem Arbeitsmarkt nicht gibt. „Die Politik weiß sehr genau, dass der Markt für Pflegkräfte in den meisten Regionen Deutschlands leergefegt ist. Der Vorwurf an die Krankenhäuser, wir würden bewusst nicht genügend Pflegkräfte beschäftigen ist angesichts dieser Umstände absurd“, stellte der DKG-Präsident Gaß klar.

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