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DKG zum Weißbuch von vdek und APS

Patientensicherheit ist Leitschnur des Handelns

Patientensicherheit ist die Leitschnur des Handelns in deutschen Krankenhäusern. „Es ist erfreulich,  dass das Aktionsbündnis Patientensicherheit klar feststellt, dass vieles erreicht wurde. Auffällig ist, dass die positiven Entwicklungen alle in den Krankenhäusern stattgefunden haben. Andere Bereiche des Gesundheits-wesens werden hier nicht genannt. Dies zeigt, dass die Kliniken eine klare Vorreiterrolle einnehmen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Patientensicherheit und Hygiene sind Teil des Qualitätsmanagements, das verpflichtend von den Kliniken einzurichten und ständig weiterzu-entwickeln ist. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird Patientensicherheit gewährleistet und ständig verbessert. Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, hausintern Fehlermeldesysteme zu installieren, so dass aus Fehlern und kritischen Ereignissen gelernt werden kann. Dies gilt seit dem In-Kraft-Treten der Richtlinie für Qualitätsmanagement sektorenübergreifend. Zudem ist es seit einigen Jahren für Krankenhäuser verpflichtend, ein Beschwerdemanagement einzurichten. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Patientenrechtegesetz von 2013. Dort ist verortet, dass Krankenhäuser ein „patientenorientiertes Beschwerdemanagement“ vorhalten müssen. Auch dies führt durch Auswertung der Beschwerden und Umsetzung zu einem gesteigerten Maß an Sicherheit.  

Bei der Hygiene wurde in den vergangenen Jahren extrem viel erreicht. Seit 2010 ist der Anteil von MRSA an allen Staphylococcus aureus-Infektionen deutschlandweit rückläufig und hat sich halbiert. Das Screening von Risikopatienten wird flächendeckend an den Kliniken durchgeführt. Die Anzahl der Hygienefachkräfte hat sich zwischen 2010 und 2016 fast verdoppelt und mit Kampagnen wie „Keine Keime“ oder „Aktion saubere Hände“ sind die Kliniken hier sehr aktiv.

Weiterhin gibt es eine Vielzahl an Komponenten der Qualitätssicherung. Beispielhaft sind dies Vermeidung von OP-Verwechslungen, die Nutzung von OP-Checklisten, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (M&M-Konferenzen) oder die Kennzeichnung von Kommunikationsbarrieren.

Ziel der Kliniken ist es, damit eine sehr hohe Patientensicherheit zu gewährleisten. „Die Behandlungsfehlerstatistik bestätigt das hohe Maß an Sicherheit im stationären Bereich. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. Wir würden uns aber wünschen, mehr Unterstützung von den Krankenkassen bei der Förderung der Patientensicherheit zu erhalten – und dies nicht nur durch Weißbücher, sondern auch durch praktisches Handeln“, forderte Baum. Denn die Realität sieht anders aus. Zwischen Kassenerwartungen an die Krankenhäuser und Unterstützung durch die Kassen klaffen riesige Lücken.

„Tatsache ist, wenn es um die Bereitstellung der Geldmittel für Sicherheitseinrichtungen in den Krankenhäusern geht, stehen die Krankenkassen auf der Bremse. Ob Einstellung von Hygienebeauftragten oder Patientenbeauftragten oder der Installierung von Fehlermelde-systemen, überall werden nur begrenzte Mittel bereitgestellt. Noch heute machen Krankenkassen in den Verhandlungen vor Ort Krankenhäusern die Ausstattung mit Pflegekräften streitig. Und die Politik weiß seit Jahren, dass Krankenhäuser sechs Milliarden Euro für Investitionen in Gebäude und Sicherheit bräuchten, aber von den Ländern nur drei Milliarden Euro erhalten. Sicherheit kostet Geld und Sicherheit erfordert Investitionen. Die Krankenhäuser tun viel und machen gerne auch noch mehr. Auch wir wollen Patienten und Angehörige besser in die Behandlung mit einbeziehen, aber dafür brauchen wir Ressourcen und hier zeigt sich, dass die Kassen nicht bereit sind, mehr Mittel für Personal bereitzustellen“, so Baum.

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