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DKG zum Gutachten des Sachverständigenrates

Notfallversorgung bedarf dringender Reform

In der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung besteht dringender Reformbedarf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt deshalb, dass sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem heute an Bundesgesundheitsminister Spahn übergebenen Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ unter anderem mit dem Thema Notfallversorgung beschäftigt.

„Die Ansiedlung der ambulanten Notfalleinrichtungen an Krankenhäusern ist die einzig sinnvolle und richtige Zuordnung“, stellt der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum fest. Denn mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Auffällig dabei sei die steigende Zahl der Patienten, die während der Öffnungszeiten der Praxen in die Kliniken kommen.

Sind die Patienten mit ihren Nöten erst einmal im Krankenhaus, werden sie dort auch versorgt. „Deshalb lautet die erste These unseres Konzepts, Patienten können nicht weggeschickt werden. Und die logische zweite: Alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen ambulante Notfallleistungen erbringen können dürfen und die dritte: Alle ambulanten Notfallleistungen müssen kosten- und sachgerecht vergütet werden“, brachte Baum die Forderungen der Krankenhäuser auf den Punkt. Eine direkte Abrechnung mit den Kassen ohne begrenzendes Budget sei erforderlich, um die ambulante Notfallversorgung auch finanziell auf eine vernünftige Basis zu stellen.

„Die Sicherstellungsverantwortung muss bei den Ländern liegen“, fordert Baum. Ein entsprechendes Sicherstellungskonzept zu schaffen, sieht er als einen gemeinsamen Auftrag der Landeskrankenhausgesellschaften zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. „Hier kann die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag aufgenommen werden“, so Baum.

In der Umsetzung, betonte der DKG-Hauptgeschäftsführer, seien regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. „Wo ambulante Notfallstellen aus dem niedergelassenen vertragsärztlichen System geschlossen werden, ist das Modell integrierter ambulanter Notfallzentren zur Zusammenführung im Krankenhaus eine Option“, erklärt Baum. Wie die Praxis zeigt, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen.

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