Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert zahlreiche Punkte im vorliegenden Referentenentwurf für eine Reform der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Viele Jahre haben wir auf die überfällige Reform der Notfallversorgung in Deutschland gewartet und große Hoffnungen in sie gelegt. Patientinnen und Patienten sollen im Notfall besser und effizienter behandelt und gesteuert sowie die Notaufnahmen entlastet werden. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück.
Die im Zentrum stehenden Integrierten Notfallzentren (INZ), in denen die Patientinnen und Patienten künftig aufgenommen werden sollen, sind weiterhin nicht sektorenübergreifend, sondern streng getrennt gedacht. Planen sollen die Standorte der Zentren erweiterte Landesausschüsse der Selbstverwaltung, obwohl diesen die bedarfsplanerische Expertise fehlt. Die so wichtige Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten ist an mehreren Stellen und nicht aufeinander abgestimmt im System vorgesehen.
Verwirrend ist, dass auch Krankenhäuser ohne INZ ersteinschätzen müssen, dann aber nur behandeln dürfen, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht in ein INZ weiterleiten können. Das ist nicht nur für die Krankenhäuser eine unlösbare Aufgabe, sondern auch für die Patientinnen und Patienten schwer durchschaubar. Unlogisch bleibt auch die Ungleichbehandlung in Sachen Arzneimittelabgabe. Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen eines INZ dürfen ihre Patientinnen und Patienten entsprechend versorgen, in der Notaufnahme eines Krankenhauses bleibt dies weiterhin nicht möglich. Hier werden Patientinnen und Patienten direkt schlechter gestellt, wenn sie die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Im Sinne der Gleichstellung muss es auch Krankenhäusern im Rahmen der Notfallbehandlung möglich sein, Arzneimittel gegen Kostenerstattung abzugeben. Die Krankenhäuser hatten dies bereits im Stellungnahme-Verfahren im Gesetzgebungsprozess gefordert.
Nicht zuletzt mangelt es weiter an der adäquaten Finanzierung. Die Notfallversorgung wird auch weiterhin nicht auskömmlich finanziert sein. Angesichts der wirtschaftlichen Notlage vieler Krankenhäuser wird sich die Frage stellen, ob die Kliniken zukünftig die ambulante Notfallversorgung überhaupt noch leisten können. Schon heute decken die Vergütungen für diese Arbeit in keiner Weise die dafür erforderlichen Aufwände ab. Es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Krankenhäuser sich aus diesem Versorgungsbereich komplett zurückziehen. Tatsächlich leisten wir ja auch hier eine Aufgabe, die gemäß des Sicherstellungsauftrags im vollen Umfang von den niedergelassenen Ärzten wahrgenommen werden muss.“