PRESSE

DKG zu den Aussagen der BDA zu Verjährungsfristen

Fragwürdige Partnerschaft der BDA

Zur Einmischung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in die Diskussion über die geplante Neuregelung zur Begrenzung von Verjährungsfristen der Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Es ist ein seltsames Verständnis, das die BDA den Nöten von Krankenhausunternehmen, für erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung auch tatsächlich zu erhalten, hier entgegenbringt. Dass die Arbeitgebervereinigung der Unternehmen in Deutschland ungeprüft die Behauptung der Kassen übernimmt, hier fänden Falschabrechnungen statt, zeigt von wenig Kenntnis der Materie in dieser Organisation. Wenn das Bundessozialgericht 2018 zu einer neuen Einschätzung zu einer 30-minütigen Fahrtzeitregelung kommt und alle Kassen in Deutschland daraufhin bis zu vier Jahre zurückliegende, zigtausende fachgerecht stattgefundene, geprüfte und genehmigte Schlaganfallabrechnungen beklagen können, dann hat das nichts mit Falschabrechnungen zu tun. Vielmehr nutzen überregionale monopolistisch organisierte öffentlich-rechtliche Einkaufsübermachten ihre asymetrischen Instrumen-tenvorteile aus, die Krankenhausunternehmen vor Ort in betriebswirtschaftliche Existenzgefährdungen zu treiben. Komische Partner, denen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-verbände sich da anschließt.“

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