Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Inhalte des heute im Bundesrat zur Verabschiedung anstehenden GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Sie warnt vor spürbaren Versorgungseinschränkungen und unabsehbaren Kosten für Länder und Kommunen. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Die Länder sind auf dem Weg, heute dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz final zuzustimmen. In einem ersten Schritt haben sie bereits die eigentlich unzumutbare Fristverkürzung akzeptiert. Damit wird ein Gesetzgebungsprozess beendet, bei dem es der Bundesregierung vor allem darum ging, ihren von allen Seiten scharf kritisieren Entwurf so schnell wie möglich durch die politischen Instanzen zu bringen. Gelingen soll dies am Ende nur mit dem Lockmittel einer avisierten Protokollnotiz, die den Ländern einmalig 550 Millionen Euro für ihre Krankenhäuser verspricht. Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von 5 bis 6 Milliarden Euro sind die einmalig 550 Millionen gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein.
Schon heute bringen die Ausgleichszahlungen für defizitäre Krankenhäuser viele Kommunen an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Das wird sich auch durch den Einmalbetrag des Bundes nicht nennenswert verändern. Die 550 Millionen Euro sind gerade einmal eine Erlösverbesserung von 0,5 Prozent, bezogen auf ein Jahr. Die Länder werden sich nach der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundesrat auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, wenn sie die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten möchten. Der Kuhhandel „Zustimmung gegen ein Trostpflaster“ wird also für die Länderfinanzen, aber vor allem für die Kommunen mit eigenen Kliniken, Folgen haben. Aber auch die freigemeinnützigen und kirchlichen Träger, ebenso wie private Kliniken, werden auf die Nothilfeprogramme der Länder angewiesen sein, wenn deren Kliniken in den kommenden Jahren am Netz bleiben sollen. Die Zustimmung zu diesem Gesetz wird für die Länder deshalb sehr teuer werden, wenn sie den geordneten Umbau ihrer Krankenhauslandschaft im Rahmen der bevorstehenden Krankenhausreform noch selbst gestalten wollen. Ansonsten wird der kalte Strukturwandel entscheiden, wo und in welcher Form zukünftig noch Krankenhausversorgung stattfindet.
Trotz einiger Verbesserungen bleibt dieses Beitragsstabilisierungsgesetz das, was es von Anfang an war: Ein Gesundheitskürzungsgesetz. Echte Reformen, die das Gesundheitswesen zukunftsfähig machen und die Beiträge langfristig stabil halten oder sogar senken, sucht man vergebens. Entbürokratisierung und Deregulierung bieten in den Krankenhäusern echte Einsparpotentiale. Mehrfachstrukturen, Ärztemarathons, fehlende Patientensteuerung und vor allem der Umstand, dass der Bund weiterhin die Beiträge für Transfergeldbeziehende nicht bezahlt, werden die Beitragszahler auch in den kommenden Jahren belasten. Kürzungen sind keine Reformen, sie vertagen das Problem lediglich und schichten Kosten um. Im Ergebnis werden die Kliniken jetzt ab dem Jahr 2028 sogar noch stärker belastet als im Kabinettsentwurf vorgesehen.“