PRESSE

DKG zum Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz

Chancen für eine fairere Abrechnungsprüfung

Zum Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen. Die vorgesehene Abkopplung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen und dessen Überführung in unabhängige Prüforganisationen ist ein wesentlicher Baustein dieser konzeptionellen Neuausrichtung. Damit bietet sich die Chance, dass das Medizinische in den Mittelpunkt des Prüfgeschehens gestellt wird. Für die Krankenhäuser ebenso wichtig ist die vorgesehene Abschaffung der Aufrechnung von strittig gestellten Leistungen mit unstrittig erbrachten Leistungen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist die vorgesehene Begrenzung der maximal zulässigen Prüfungen mittels Obergrenzen für Prüfquoten. Dies ist eine längst überfällige Intervention des Gesetzgebers gegen den Missbrauch der Einzelfallprüfungen durch einzelne Kassen. Hier ist allerdings die Ausgestaltung im Einzelnen noch zu diskutieren. Nicht akzeptabel sind hingegen die vorgesehenen Aufschläge für den Fall, dass Rechnungskorrekturen das Ergebnis von Prüfungen sind. „Strafaufschläge“ sind, in den auch in Zukunft sehr kompliziert und von medizinischen Einschätzungen abhängig bleibenden Rechnungsprüfungen, kein gerechtfertigtes Mittel. Sie können nur in Anwendung gebracht werden, wenn es sich tatsächlich um willentliche Falschabrechnungen handelt.

Wichtig für die Krankenhäuser ist auch die Klarstellung, dass die über die neuen Pflegebudgets abzurechnenden Pflegetage nicht Gegenstand von Kürzungen durch Abrechnungsprüfungen sein dürfen.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der Prüfung von detaillierten Strukturvorgaben aus sogenannten Komplexcodes und deren Überführung in Strukturprüfungen ist ein positiver Ansatz, die Einzelfallprüfungen von formalistischen Kriterien zu entlasten. Allerdings darf die ersatzweise vorgesehene Strukturprüfung nicht dazu führen, dass Krankenhäuser massenweise ihre Berechtigung zur Erbringung medizinischer Leistungen aufgrund überzogener Strukturvorgaben verlieren. Hier sind Augenmaß und Übergangszeiträume erforderlich.“

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