Zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Thema Reform der Notfallversorgung am morgigen Mittwoch, 9. September, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß:
„Die Reform der Notfallversorgung bietet die Chance, einen wichtigen Bereich der Gesundheitsversorgung für die Menschen spürbar zu verbessern, gleichzeitig die chronisch überlasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten und die Beiträge zu stabilisieren. Im Zentrum einer Reform müssen die gemeinsam mit den Kassenärzten betriebenen Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern und vor allem die bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten stehen. Eine telefonisch und digital jederzeit erreichbare Leitstelle muss sofort eine standardisierte und kompetente Bedarfseinschätzung erstellen, wenn die Menschen medizinische Hilfe im Notfall suchen. Hier muss auf Basis dieser Einschätzung entschieden werden, welche Versorgungsebene für den betreffenden Fall infrage kommt. Nur so lassen sich die Notaufnahmen der Krankenhäuser effizient von Fällen entlasten, die zwar schnelle Hilfe, aber nicht die Ressourcen eines Krankenhauses benötigen. Gut ausgestattete INZ müssen ohne weiteren bürokratischen Aufwand und kleinteilige Vorgaben in der Verantwortung von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kliniken vor Ort organisiert werden. Diese 24/7-Versorgung muss aber ausreichend finanziert sein. Deshalb brauchen die INZ ein auskömmliches Budget, dass die vorgehaltenen Strukturen vollumfänglich refinanziert und damit alle Sach- und Personalkosten abdeckt. Wenn der Gesetzgeber diese Rahmenbedingungen schafft, gleichzeitig auf noch mehr Überregulierung und Dokumentations-pflichten verzichtet, Reformvorhaben zur Primär- und Notfallversorgung sinnvoll miteinander verzahnt, kann der Reformprozess dazu führen, die Notfallversorgung in Deutschland für alle Beteiligten spürbar zu verbessern.“