Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Forderungen und Kernbotschaften zum Entwurf der Krankenhausreform

Einen offiziellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gibt es noch nicht. Auch wenn viele Medien schon darüber berichtet haben, ins parlamentarische Verfahren ist dieses Gesetz noch nicht eingespeist. Auch wir als DKG haben es nicht offiziell erhalten, genauso wenig wie die Bundesländer. Den inoffiziellen Entwurf haben wir bewertet. Und unsere wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst.

Kernbotschaften

Insbesondere die nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 haben die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser massiv verschärft. Der Bund muss seiner Verantwortung für eine auskömmliche Refinanzierung der Betriebskosten wieder gerecht werden. Zwingend notwendig ist vor allem ein umfassender Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 und die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind absolut unzureichend, da sie nur zukünftige Kostensteigerungen erfassen und die entstandene Lücke zwischen Kosten und Erlösen aus den vergangenen Jahren völlig außer Acht lassen.

Die Krankenhäuser begrüßen die Einführung einer Krankenhausplanung anhand bundeseinheitlicher Leistungsgruppen ausdrücklich. Dabei ist allerdings zunächst die NRW-Leistungsgruppensystematik eins zu eins („NRW pur“) umzusetzen. Die geplante Einführung von fünf zusätzlichen Leistungsgruppen, die Ergänzung der NRW-Qualitätskriterien um neue Mindestvorhaltezahlen und erhöhte Vorgaben für die Vorhaltung von Fachärztinnen und Fachärzten sowie die massiven Beschränkungen der Kooperationsmöglichkeiten sind nicht mit der NRW-Leistungsgruppensystematik zu vereinbaren und sind in ihren Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft nicht im Ansatz abzuschätzen. Aus diesem Grund fordern wir, in einer ersten Phase die bundesweite Umsetzung der Krankenhausplanung nach dem Vorbild NRW bis Ende 2026. Auf Basis einer ersten Evaluation der bis dahin erreichten Planungsziele sind mögliche weitere Schritte zwischen Bund und Ländern abzustimmen. 

Die geplante Vorhaltevergütung verursacht massiven Bürokratieaufwand, erreicht aber die wesentlichen politischen Ziele (Entökonomisierung, Existenzsicherung, Entbürokratisierung, Spezialisierung) nachweislich nicht. Sie baut auf dem aktuell unzureichenden Finanzierungsvolumen auf und verteilt bestehende Mittel, die schon heute nicht die Kostenstrukturen abbilden, lediglich um. Wir fordern deshalb, wesentliche Strukturkosten in den Jahren 2025 und 2026 zunächst über bereits etablierte Finanzierungsinstrumente (Sicherstellungszuschlag, Notfallstufenzuschlag, Zentrumszuschlag) auszugleichen. Für die Zeit ab 2027 sollte gemeinsam mit den Betroffenen eine tragfähige und zielgenaue Methode der Strukturkostenfinanzierung ab 2027 entwickelt werden.

Das Potential sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen wird mit den geplanten Maßnahmen nicht ausgeschöpft. Die Regelungen zur Finanzierung sind unzureichend. Tatsächlicher Aufwand und die Strukturkosten der Krankenhäuser (regionale Gesundheitszentren) müssen abgebildet werden. Für eine verlässliche Absicherung sektorenübergreifender Versorger fehlt aufgrund teilweiser zeitlicher Befristung die Planungssicherheit. Zwingend notwendig ist ein breit aufgestellter Instrumentenkasten, mit dessen Hilfe die Verantwortlichen vor Ort intelligente Lösungen zur Gewährleistung einer wohnortnahen sektorenübergreifenden Versorgung entwickeln können.

Zentrales Element für einen wirksamen und nachhaltigen Strukturwandel ist der Transformationsfonds. Eine Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bundesseitig ausschließlich aus GKV-Mitteln anstelle von Steuermitteln ist ordnungspolitisch fragwürdig. Die Krankenhäuser sprechen sich dafür aus, den Transformationsfonds nach dem Vorbild des Modernisierungsprogramms Ost mit einer Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Krankenkassen auszugestalten.

Bislang schafft das Gesetz einen massiven Bürokratieaufbau und keine Entbürokratisierung. Krankenhäuser müssen wirksam entlastet werden, statt immer wieder mit neuen Pflichten Personal, welches dringend für die Patientenversorgung benötigt wird, versorgungsfern zu binden. Wir fordern konsequente Schritte zur Deregulierung und Entbürokratisierung. 

Die im Referentenentwurf vorgesehene Weiterentwicklung der MD-Prüfungen bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Krankenhäuser zurück. Zwingend notwendig ist eine umfassende Entschlackung des derzeitigen Prüfungsregimes.

 

Unsere ausführliche Stellungnahme zum KHVVG finden Sie hier

 

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