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DKG zur 1. Lesung zweier Pflegegesetze

Zwei wichtige Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Pflege – DKG begrüßt Vorhaben, sieht aber Nachbesserungsbedarf

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) und dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege setzt die Bundesregierung zentrale Vorhaben zur Stärkung der Pflegeberufe um. Angesichts der aktuellen und künftigen Herausforderungen ist diese Stärkung dringend erforderlich: Schon heute arbeiten über 528.000 Menschen im Pflegedienst der Krankenhäuser, doch der Fachkräftemangel, die demografische Entwicklung und steigende Personalvorgaben verschärfen den Druck massiv. Prognosen zufolge könnten in der Gesundheitswirtschaft bis 2035 rund 1,8 Millionen Stellen unbesetzt bleiben, während gleichzeitig die Zahl der Pflegebedürftigen um ebenfalls 1,8 Millionen steigt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt daher beide Initiativen ausdrücklich, betont jedoch, dass an entscheidenden Stellen noch Nachbesserungen notwendig sind.

Das PflFAssG schafft erstmals ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz und trägt dazu bei, die Ausbildung bundesweit zu harmonisieren. Damit wird nicht nur ein eigenständiger Abschluss mit klar definierten Kompetenzen geschaffen, sondern auch die Durchlässigkeit in Richtung der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachperson gesichert. Zudem ist ein niedrigschwelliger Zugang vorgesehen, der mehr Menschen den Einstieg in die Pflege ermöglicht. „Die neue Ausbildung stärkt die Attraktivität des Berufsfeldes und ist ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung im Krankenhaus“, erklärt Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG. Die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten für Pflegefachassistenzkräfte, wie sie das Gesetz vorsieht, ist zudem ein sinnvoller Schritt, um die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen.

Parallel dazu wird im Bundestag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beraten. Ziel ist es, Pflegefachpersonen mehr Eigenständigkeit in der interprofessionellen Zusammenarbeit einzuräumen und zugleich Bürokratie abzubauen. Besonders positiv bewertet die DKG, dass künftig eine eigenverantwortliche Heilkundeausübung im vertragsärztlichen Bereich sowie im Krankenhaus ermöglicht werden soll. „Dies wertet die pflegerische Berufsausübung deutlich auf und schafft mehr Klarheit über den eigenständigen Verantwortungsbereich der Pflegefachpersonen“, so Neumeyer.

Kritisch sieht die DKG jedoch, dass der Gesetzentwurf zwar wichtige Entlastungen im Bereich der Langzeitpflege vorsieht, für die Krankenhäuser aber keine Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält. Pflegefachpersonen sind in Kliniken täglich bis zu drei Stunden mit administrativen Tätigkeiten belastet. Schon eine Reduktion dieser Zeit um nur eine Stunde würde rechnerisch 47.000 Vollzeitkräfte für die direkte Patientenversorgung freisetzen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bürokratieentlastung im Krankenhausbereich ausgeklammert bleibt. Angesichts des massiven Fachkräftemangels muss diese Chance dringend ergriffen werden“, mahnt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Erweiterung der Befugnisse im Rahmen von § 112a SGB V. Hier soll ein Katalog ärztlicher Leistungen definiert werden, die künftig auch von Pflegefachpersonen übernommen werden können. Da dieser Katalog auf den Vereinbarungen des vertragsärztlichen Bereichs nach § 73d SGB V basiert, fordert die DKG eine verbindliche Rolle als Vertragspartei. Zwar sieht der Entwurf ein Stellungnahmerecht und die Teilnahme an Sitzungen vor, doch reicht dies nach Ansicht der Krankenhäuser nicht aus. „Wenn Pflegefachpersonen künftig auch im Krankenhaus zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, dann müssen die Krankenhäuser als deren wichtigste Einsatzorte auch maßgeblich in die Entwicklung des Leistungskatalogs eingebunden sein“, betont Neumeyer.

Insgesamt bewertet die DKG beide Gesetzesinitiativen als wichtige Schritte zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe. Damit diese Vorhaben jedoch ihre volle Wirkung entfalten, müssen die Regelungen konsequent auf alle Versorgungsbereiche angewandt und insbesondere der Bürokratieabbau auch in den Krankenhäusern umgesetzt werden.

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