PRESSE

DKG zur Fachanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz

Reformziele richtig – Umsetzung noch mit erheblichen Mängeln

Anlässlich der heutigen Fachanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Position bekräftigt: Die Krankenhäuser stehen weiterhin hinter den Zielen und Grundsätzen der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßenen Reform, insbesondere der Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Spezialisierung der Krankenhäuser und beschleunigen den notwendigen Strukturwandel.

„Wir unterstützen die Richtung der Reform ausdrücklich. Aber in der Ausgestaltung sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Viele Regelungen sind zu starr, zu bürokratisch und gefährden die flächendeckende Versorgung. Die Krankenhausreform muss den Patientinnen und Patienten dienen und ist kein Selbstzweck zur Einführung bundeseinheitlicher Strukturen“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Besonders kritisch bewertet die DKG die geplante Vorhaltefinanzierung. „In ihrer jetzigen Form ist sie völlig ungeeignet, die gesundheitspolitischen Ziele der Reform zu unterstützen. Sie verbessert weder die wirtschaftliche Lage bedarfsnotwendiger Krankenhäuser der Grundversorgung, noch fördert sie die Konzentration komplexer Leistungen in Zentren. Sie schafft Fehlanreize und führt zu mehr Bürokratie. Die vorgesehene Verschiebung um ein Jahr löst keines der Probleme. Stattdessen brauchen wir ein wirklich fallzahlunabhängiges Vergütungssystem, entwickelt von den Partnern der Selbstverwaltung“, so Gaß.

Darüber hinaus fordert die DKG, den Ländern in der Krankenhausplanung ausreichend Spielraum zu belassen. Strukturvorgaben dürfen die Länder nicht in ihrer Entscheidungsfreiheit blockieren, Kooperationen – auch in telemedizinischer Form – müssen uneingeschränkt ermöglicht werden.

Die DKG kritisiert praxisuntaugliche Strukturvorgaben im Leistungsgruppenkatalog, die die Versorgungssicherheit massiv gefährden könnten. Positiv bewertet sie hingegen die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppen. Zudem müsse das Spannungsfeld zwischen Leistungsgruppen-Kriterien und den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses dringend aufgelöst werden, um Doppelregulierungen zu vermeiden.

Die DKG lehnt die Entwicklung von Mindestvorhaltezahlen ab, die weder evidenzbasiert noch rechtssicher sind. Ebenso unpraktikabel und ohne wissenschaftliche Evidenz ist die gesetzliche 2.000-Meter-Regel zur Definition von Krankenhausstandorten. „Hier brauchen wir eine Anpassung auf 5.000 Meter und weitergehende Abweichungsmöglichkeiten bei geeigneten Standorten, um realitätsgerechte Strukturen zu sichern“, betonte Gaß.

Erheblichen Änderungsbedarf sieht die DKG auch bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV). Die bisherigen Vorgaben sind zu restriktiv, um eine wirksame wohnortnahe Versorgung gewährleisten zu können. Zudem fordert die DKG die grundlegende Überarbeitung der Hybrid-DRG und die Abschaltung des nutzlosen und bürokratischen Bundes-Klinik-Atlas zugunsten des Deutschen Krankenhaus-Verzeichnisses.

„Die Ministerin verfolgt richtige Ziele. Aber wenn wir Versorgungssicherheit und Qualität für die Patientinnen und Patienten gewährleisten wollen, müssen jetzt noch entscheidende Korrekturen erfolgen. Wir brauchen weniger Bürokratie, mehr Flexibilität für die Länder und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser. Im Mittelpunkt aller politischen Überlegungen muss die Sicherstellung der Patientenversorgung stehen und nicht die zwanghafte Idee einer bundeseinheitlichen Krankenhauslandschaft“, erklärte Gaß.

Teilen mit:

|