Anlässlich der heutigen Gesundheitsministerkonferenz erneuert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihren Appell, keine Zeit mehr zu verlieren und die stark angeschlagenen deutschen Krankenhäuser wirtschaftlich zu stabilisieren. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Die neue Koalition hat sich darauf geeinigt, den Krankenhäusern endlich die dringend notwendigen Soforthilfen zukommen zu lassen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine Anfang 2022 hat die Politik die Kliniken mit den starken Preissteigerungen allein gelassen und dabei zugesehen, wie sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter geöffnet und Kliniken wirtschaftlich in die Knie gezwungen hat. Jetzt heißt es, Nägel mit Köpfen zu machen und die Kliniken so schnell wie möglich wieder in sichere Fahrwasser zu leiten. Der akute Bedarf liegt bei vier Milliarden Euro. Es braucht jetzt ohne Verzögerung einen praktikablen Modus zur Auszahlung dieser Hilfen. Rund 80 Klinikstandorte haben seit 2022 Insolvenz angemeldet, zu viele von ihnen haben das Insolvenzverfahren nicht überstanden. Langfristig benötigen die Krankenhäuser aber dauerhafte Sicherheit durch Erhöhung der Landesbasisfallwerte um vier Prozent.
Neben diesen kurzfristigen finanziellen Maßnahmen müssen sich die Gesundheitsministerinnen und -minister schnell auf einen Weg verständigen, wie sie die in Teilen untaugliche Krankenhausreform von Ex-Minister Lauterbach reformieren möchten. Für die Krankenhäuser ist es zentral, zunächst das gescheiterte Vorhaltefinanzierungskonzept des ehemaligen Gesundheitsministers zu streichen und durch eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung zu ersetzen. Konkrete Schritte erwarten die Krankenhäuser nun auch in Sachen Deregulierung und Entbürokratisierung. Karl Lauterbach hat in seiner kurzen Amtszeit zweimal ein Entbürokratisierungsgesetz versprochen und dieses Versprechen zweimal gebrochen. Auch hier muss die neue Koalition nun schnell handeln, denn die Bürokratielast hat in den Krankenhäusern ein unerträgliches Maß angenommen, vernichtet täglich wertvolle Arbeitskraft in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung und treibt die Kosten in die Höhe. Entbürokratisierung und Deregulierung sind völlig kostenfreie Konjunkturprogramme, die am Ende den Versicherten und Steuerzahlern sogar Geld sparen.
Die Länder brauchen nun schnellstmöglich funktionierende Instrumente, um die neue Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen auf den Weg bringen zu können. Die gegenwärtige Struktur des Groupers des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bedarf dazu einer grundlegenden Weiterentwicklung. Die in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelungen haben gezeigt, dass eine differenziertere Abbildung von Leistungsgruppen möglich ist und die Realität in den Kliniken besser darstellt. Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die bundesweiten Leistungsgruppen nahezu eins zu eins dem Vorbild aus NRW entsprechen. Die Länder brauchen bis Ende des Jahres einen angepassten InEK-Grouper, um ihren Aufgaben in der neuen Krankenhausplanung sachgerecht nachkommen zu können. Diesen Auftrag zur Überarbeitung des Groupers sollte die GMK jetzt erteilen.
Ein Ziel der Krankenhausreform ist auch die Verweildauern in den Kliniken weiter zu senken und die ambulanten Angebote der Kliniken zu stärken. Die gesetzliche Ausweitung der Hybrid-DRG auf über eine Million Fälle und drei Belegungstage birgt erhebliche Risiken für die Patientenversorgung in den betreffenden Leistungsfeldern. Ohne die im Gesetz vorgesehene Evaluierung ist eine solche Ausweitung, die kurz vor der Verabschiedung ohne parlamentarische Beratung ins Gesetz geschrieben wurde, völlig unverantwortlich. Wenn die aktuell laufende Umsetzung infolge dieses gesetzlichen Auftrages nicht gestoppt wird, verliert die Politik an dieser Stelle jeden Gestaltungsspielraum. Die GMK muss deshalb ein deutliches Signal setzen, das den laufenden Prozess der Ausweitung unterbricht. Nur so lässt sich die notwendige Zeit gewinnen, die gebraucht wird, um den Koalitionsvertrag an dieser Stelle umzusetzen.“