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DKG zur Aufstellung des Bundeshaushalts

DKG begrüßt Haushaltsbeschluss der Bundesregierung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, ab dem 1. November 2025 für ein Jahr einen Rechnungsaufschlag in Höhe von 3,45 Prozent für alle somatischen und psychiatrischen Krankenhäuser vorzusehen. Damit setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zugesagten vier Milliarden Euro um – ein Schritt, der den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken vorübergehend lindert.

„Die Auszahlung der vier Milliarden Euro über zwölf Monate verschafft den Krankenhäusern dringend benötigte Liquidität. Das ist ein wichtiger Schritt, um den kalten Strukturwandel abzubremsen und Zeit für den nachhaltigen Umbau der Krankenhauslandschaft zu gewinnen“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Gleichzeitig warnt die DKG davor, diese kurzfristige Entlastung als grundsätzliche Lösung der Probleme zu verstehen. „Ohne eine verlässliche, langfristige Perspektive wie wir Kosten und Erlöse wieder in die Balance bringen, wird sich die wirtschaftliche Lage der Kliniken mittelfristig nicht stabilisieren. Was wir jetzt brauchen, ist ein klarer Kurswechsel zur Deregulierung und Entbürokratisierung, um die Kosten der Patientenbehandlung für die Kliniken zu senken“, so Gaß weiter.

Die DKG fordert dringend eine umfassende Deregulierung und Entbürokratisierung des Krankenhauswesens. „Beendet die kleinteilige Regulierung, beendet die Misstrauenskultur. Die Kliniken stehen angesichts stark steigender Kosten unter enormem Druck. Das überbordende Maß an Bürokratie und kleinteiligen Personalvorgaben hat den Aufwand der Kliniken in den letzten Jahren massiv gesteigert, ohne dass dies zum Nutzen der Patientinnen und Patienten war. Was wir jetzt benötigen ist mehr Gestaltungsfreiheit – insbesondere beim Personaleinsatz und bei der Entwicklung effizienter Versorgungsprozesse“, betonte Gaß.

Deutliche Kritik übt die DKG an der fortgesetzten Praxis, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu belasten. „Es ist nicht akzeptabel, dass der Finanzminister auch in diesem Jahr die Beiträge für Bürgergeldbezieher nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die dafür bereitgestellten Darlehen an die GKV und die soziale Pflegeversicherung können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um einen Verschiebebahnhof zulasten der Beitragszahler handelt und sind keine langfristig tragfähige Lösung. Positiv ist in diesem Zusammenhang allerdings festzustellen, dass die Finanzierung des Transformationsfonds nun sachgerecht aus dem Sondervermögen erfolgen soll“, so Gaß.

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